Bad Mergentheim. Angesichts der weiter rasant steigenden Infektionszahlen gilt im Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim ab kommendem Samstag, 27. November, ein allgemeines Besuchsverbot. Bis auf weiteres dürfen keine Besucher das Krankenhaus betreten.
„Wir wissen und bedauern, dass dies im Einzelfall für die betroffenen Patienten und ihre Angehörigen sehr hart sein kann“, räumt Privatdozent Dr. Mathias Buttmann, stellvertretender Ärztlicher Direktor im Caritas-Krankenhaus, ein. „Wir behandeln im Caritas-Krankenhaus allerdings viele schwer kranke, oft immungeschwächte und zum Teil ungeimpfte Patienten. Daher hat für uns in der Abwägung der Schutz unserer Patientinnen und Patienten sowie unserer Mitarbeitenden vor einer möglichen Infektion mit dem Corona-Virus oberste Priorität.“ Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen werden Besucher unter strengen Auflagen und in Rücksprache mit dem zuständigen Chefarzt zugelassen, etwa bei der Begleitung von sterbenden oder schwerstkranken Patienten.
Immer informiert sein
Auch auf der Kinderstation sind weiterhin Besuche möglich. „Ein Elternteil darf das minderjährige Kind besuchen. Für die Besuchsperson gilt dann, dass sie unabhängig vom Impfstatus ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen muss.“ Außerdem dürfen bei dem Besucher keine Erkältungssymptome vorliegen und kein Kontakt zu Corona-positiv getesteten Personen bestehen.
Auch für Männer beziehungsweise Vertrauenspersonen, die ihre Partnerin während der Geburt begleiten, gilt diese Ausnahme. Sie dürfen ihre Partnerin weiterhin zur Geburt ins Caritas-Krankenhaus begleiten, wenn sie keine Erkältungsanzeichen aufweisen und keinen Kontakt mit positiv getesteten Personen hatten. Sie werden außerdem bei Aufnahme der Partnerin im Kreißsaal getestet, bei einem positiven Schnelltest müssen sie das Krankenhaus allerdings verlassen. Pro Tag ist ein Besuch auf der geburtshilflichen Station für eine Stunde möglich, wenn jeweils eine aktuelle negative Testbescheinigung vorgelegt wird.
Für alle ambulanten Patienten, die einen Termin im Caritas-Krankenhaus haben, gilt ebenfalls, dass sie unabhängig vom Impfstatus ein aktuelles negatives Testergebnis mitbringen sollen. Begleitpersonen sind nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei Kindern, dementen oder körperlich schwer eingeschränkten Patienten. Für diese Begleitpersonen, die vorzugsweise geimpft oder genesen sein sollten, gilt dann ebenfalls, dass ein negatives Testergebnis vorgelegt werden muss.
Die Patienten und Besucher sollen die Bescheinigung über einen aktuellen negativen Test mitbringen. Nur in Ausnahmefällen bietet das Caritas werktags bis 15 Uhr eine Testmöglichkeit im Haus an. Bei Vorlage einer gefälschten Testbescheinigung behält sich das Krankenhaus rechtliche Schritte vor.
Auch für Kinder mit ambulanten Terminen im Haus und deren Eltern gilt die Testpflicht. „Selbst wenn es Tests in Schulen und Kindergärten gibt, werden die Kinder bei uns aktuell getestet. Wir bitten um Verständnis, Sicherheit geht hier vor“, betont der Leitende Arzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Dr. Christian Willaschek.
Patienten, die zur ambulanten Physiotherapie ins Caritas kommen, müssen künftig den Haupteingang benutzen. Für diese Patienten gilt ebenfalls unabhängig vom Impfstatus eine Testpflicht.
Weiterhin gilt die FFP2-Maskenpflicht und das Abstandsgebot von 1,5 Metern für alle Patienten und Besucher, die ins Caritas-Krankenhaus kommen. ckbm
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