Landgericht - Zur Bewährung verhängtes Urteil akzeptiert

Berufung zurück gezogen

Von 
Markus Lehmann
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Ellwangen. Der wegen Insolvenzverschleppung im Mai vergangenen Jahre vom Amtsgericht Bad Mergentheim zu einer Bewährungsstrafe verurteilte ehemalige Geschäftsführer des Karlsbads (wir berichteten) hat das Urteil akzeptiert und die Berufung am Landgericht Ellwangen zurückgenommen.

Es ging um Nebenkosten-Rechnungen und Mieten für die Seniorenresidenz, die der 58-jährige Mann nicht oder nur teilweise bezahlt hatte, schon 2006 hatte das Landgericht einen Vergleich angeboten zwischen dem Geschäftsführer und dem Hausbesitzer. Rund 98 000 Euro waren offen, die der Schuldner in Raten zurückzahlen sollte, dabei aber in Verzug geriet. Schließlich mündeten die Geschäfte in den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Er hätte seine Zahlungsunfähigkeit weitaus früher erkennen müssen, urteilte das Amtsgericht und verhängte eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Gegen dieses Urteil war der Mann nun vor der dritten Berufungskammer am Landgericht Ellwangen in Berufung gegangen. Dort erklärte Staatsanwalt Oliver Knopp relativ bald, er sehe keine neuen entlastende Erkenntnisse oder neue Sichtweisen. Die auf vier Verhandlungstage angesetzte Berufungsverhandlung mache aus seiner Sicht "wenig Sinn." In der Sitzung unter Vorsitz von Richter Jürgen Nagel zog der 58-Jährige dann die Berufung zurück und akzeptierte das Bad Mergentheimer Urteil.

Amsel-Treffen

Edelfingen. Die Mitglieder der Amsel-Kontaktgruppe Main-Tauber-Kreis, treffen sich am Samstag, 8. Dezember, im Landgasthof "Edelfinger Hof" zur Weihnachtsfeier. Die Veranstaltung beginnt um 15.30 Uhr.

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