Bad Mergentheim. „Hydra“ ermittelt im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpornografie und hatte den Beamten in Tauberbischofsheim einen Hinweis gegeben, der im August 2021 zu einer Hausdurchsuchung in der Kurstadt führte.
Insgesamt 740 kinder- und jugendpornografische Dateien fanden die Beamten im Rahmen der Durchsuchung auf Handy, USB-Stick und Laptop des Angeklagten. Die dargestellten Kinder und Jugendlichen waren in der Mehrzahl unter 14 Jahren alt und in explizit sexuellen Posen abgebildet, wie Staatsanwalt Carsten Horn schildert.
Der Angeklagte räumte die Vorwürfe ein. Er habe über Kontaktpersonen bei Skype Bilder angeboten bekommen und im Unwissen über die konkreten Inhalte zugesagt. Als er sie dann geschickt bekommen habe, sei er überrascht gewesen und habe sie nur deshalb aufbewahrt, um dies später zur Anzeige zu bringen. Da nun er statt der Kontaktpersonen angeklagt wurde, sah er sich zu Beginn der Verhandlung als Opfer.
Eine Darstellung, die bei Richterin Susanne Friedl auf taube Ohren stieß. Sie lese sich die Akten in solchen Fällen sehr genau durch und die Schilderungen dort widersprächen den Äußerungen des Angeklagten. „Sie haben explizit nach Bildern gefragt“, wirft sie ihm vor. Lügen wolle sie sich keine anhören, erklärte sie.
Denn auch in der Vernehmung durch die Polizei ging der Verdacht in eine andere Richtung: Wie ein Polizeibeamter schilderte, habe der 25-Jährige hier ebenfalls erklärt, er wolle die Leute zur Rechenschaft ziehen und habe das Material deshalb aufbewahrt. Für eine Anzeige habe ihm dann aber der Mut gefehlt. Darauf angesprochen, ob es nicht vielmehr eine pädophile Neigung sei, sei der Angeklagte in Tränen ausgebrochen und habe die Vernehmung abgebrochen.
Sachverhalt bestätigt
Im Prozess wirkte der Angeklagte ebenfalls sichtlich mitgenommen. Zwar wurde er nicht explizit zu eventuellen pädophilen Neigungen befragt, für den „hypothetischen Fall“ einer solchen Neigung stimmte er einer Therapie aber zu.
Durch das Geständnis und die Durchsuchung war der Sachverhalt für Staatsanwalt Horn eindeutig bestätigt. Ursprünglich durch Ermittlungen gegen den Mitbewohner des Angeklagten sei man auf die Spur des heute 25-Jährigen gekommen, der sich eindeutig des Besitzes kinder- und jugendpornografischen Materials schuldig gemacht habe.
Strafmildernd wirkte neben dem Geständnis auch, dass der Angeklagte bislang keine Vorstrafen habe und in geordneten Verhältnissen samt fester Anstellung lebe. Die Tat liege bereits zwei Jahre zurück, seitdem kam es zu keinen weiteren Vorfällen dieser Art. Angesichts dieser günstigen Sozialprognose plädierte die Staatsanwaltschaft auf ein Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung sowie eine Geldauflage in Höhe von 3000 Euro.
Diesen Ausführungen schloss sich der Verteidiger weitgehend an, hob jedoch die Kooperation seines Mandanten bei den Ermittlungen hervor. „Er lebt in geordneten Verhältnissen, die Tat ist zwei Jahre her. Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, sind hierfür tat- und schuldangemessen“, so Verteidiger Falko Schöppler.
Das Gericht entsprach mit seinem Urteil der Staatsanwaltschaft: Ein Jahr und neun Monate, ausgesetzt zur Bewährung für den Besitz der kinder- und jugendpornografischen Inhalte, dazu eine Geldauflage in Höhe von 3000 Euro an den Kinderschutzbund als „Versuch der Wiedergutmachung“. Zusätzlich soll der Verurteilte eine „deliktspezifische Therapie“ machen, mithilfe derer die pädophilen Neigungen besser kontrollierbar werden sollen.
Große Menge an Bildern
„Das aktive Fragen nach entsprechenden Bildern lässt auf die pädophilen Neigungen schließen“, begründete Susanne Friedl ihr Urteil. „Sie können sich das bislang noch nicht eingestehen. Die von Ihnen angegebene Motivation, das Material für eine Anzeige zu sammeln, glaubt das Gericht nicht. Das Eingeständnis ist ein wichtiger und guter erster Schritt zur Besserung“, so die Richterin weiter. Mit der großen Menge an Bildern habe man deutlich über die Mindeststrafe von einem Jahr gehen müssen.
Abschließend ließ sie noch eine deutliche Warnung in Richtung des Angeklagten folgen: „Seit damals ist nichts mehr passiert, das ist auch gut so. Sollten in der Bewährungszeit von drei Jahren noch solche Dateien gefunden werden, führt quasi kein Weg an einer Freiheitsstrafe mehr vorbei“. Mit dem direkt vom Verurteilten erklärten Verzicht auf Rechtsmittel wird das Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig.
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