Bad Mergentheim. Seit ungefähr zwei Jahren, so berichten es Bürger und Spaziergänger, steht auf dem Park-and-Ride-Parkplatz an der B 19, kurz vor der Abzweigung nach Wachbach, ein Auto. Ein silbergrauer Opel Astra. Er rostet vor sich hin und ist mit Laub bedeckt. Man erkennt schnell, dass er lange Zeit nicht mehr bewegt wurde. Inzwischen fehlt auch die TÜV-Plakette. Doch der Reihe nach. . .
Polizei vor über einem Jahr auf das Auto aufmerksam gemacht
Ein FN-Leser berichtet der Redaktion, dass schon vor über einem Jahr die Polizei auf das Auto aufmerksam gemacht wurde, doch es änderte sich vor Ort nichts. Auch die Stadt und das Landratsamt wurden kontaktiert. Dann klebte laut Spaziergängern einige Wochen ein Zettel am Wagen, doch wieder passierte wochenlang nichts. Seit Oktober gibt es nun ein angeklebtes, rotes Schreiben des Ordnungsamtes der Stadt Bad Mergentheim, dass das Auto bis 10. November zu entfernen sei, sonst würden weitere Schritte eingeleitet. Doch auch am 20. Dezember steht der Opel noch am gleichen Platz.
Das sagt die Stadt Bad Mergentheim zur Situation
Die Redaktion hakte bei der Stadt nach und bekam von Pressesprecher Carsten Müller die folgende Auskunft: „Das Fahrzeug war so lange rechtmäßig dort abgestellt, wie es zugelassen war – schließlich gibt es keine Begrenzung der Parkdauer auf diesem Platz. Mit Ablauf des TÜVs konnten die Behörden tätig werden. Dies war erst vor kurzem der Fall. Zunächst wurde das Auto durch die Zulassungsstelle des Landkreises offiziell stillgelegt. Parallel dazu ist unser Ordnungsamt tätig.
So ist das allgemeine Vorgehen für solche Fälle
Um keine personenbezogenen Informationen öffentlich zu machen, hier eine allgemeine Erläuterung, wie in solchen Fällen vorgegangen wird: Dem Halter oder der Halterin des Fahrzeugs wird eine behördliche Anhörung mit der Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 500 Euro zugestellt, sollte das nicht zugelassene Auto nicht binnen einer Frist aus dem öffentlichen Raum entfernt werden. Zusätzlich wären die Kosten für das Abschleppen und die Entsorgung zu tragen, falls dies nötig würde. Um so vorgehen zu können, müssen wir an die betreffende Person (also ihren aktuellen Aufenthaltsort) aber erst einmal herankommen. Das kann schwierig sein, auch wenn unsere Polizeibehörde Ortstermine ansetzt und sogar die Amtshilfe anderer Kommunen in Anspruch nimmt.
So lange wir an eine Person nicht herankommen, blieben die Abschlepp- und Entsorgungskosten beim Steuerzahler hängen. Dies zu vermeiden, hat für uns grundsätzlich Priorität“, so Müller.
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