Es sind schwere Anschuldigungen, die die amerikanischen Ermittler im Kinderpornografie-Fall eines Odenwälders erheben. Sie sind in einem Bericht festgehalten, der den FN vorliegt.
Bauland. Weil ihm vorgeworfen wird, kinderpornografischer Videos nach Texas (USA) transportiert zu haben, wurde ein leitender Angestellter eines Bauländer Unternehmens festgenommen. Der Redaktion der FN liegt nun der Bericht des Ermittlers von Homeland Security vor. Er schildert unter anderem, wie sich der Mann die illegalen Inhalte im Netz beschaffte und beschaffen wollte. Darüber hinaus werden die belastenden kinderpornografischen Inhalte in Bild und Video minuziös in dem schriftlichen Protokoll geschildert. Das Alter der missbrauchten Kinder und Jugendlichen erstreckt sich demnach vom Säugling bis zum jungen Teenager.
„Vor ungefähr einem Jahr hat er begonnen, Kinderpornografie zu konsumieren“, so der Bericht von Special Agent William R. Hurst. Zollbeamte des George-Bush-Intercontinental-Airport in Houston (Texas) hatten den Beschuldigten verhaftet und Hurst hinzugezogen.
Der Mann sagte aus, er habe Kinderpornografie für sich entdeckt, „als er in diversen Nachrichten-Apps auf seinem Handy chattete, um an Erwachsenenpornografie zu kommen“, heißt es in dem Bericht. Agent William Hurst fährt fort: „Der Beschuldigte gab darüber hinaus an, dass er in der Folge versucht habe, Kinderpornografie von zwei Personen zu erwerben, die er über die Nachrichtendienste kennenlernte.“
Nie gewünschte Motive erhalten
Zweimal sei es ihm gelungen, Videos von einem der Unbekannten zu bekommen. Er habe auch zweimal versucht, Kinderpornografie von der zweiten Person zu kaufen. „Er hielt ihn für einen philippinischen Jungen.“ Beide Vorhaben seien gescheitert. Er habe wiederholt Geld überwiesen, aber nie im Gegenzug die gewünschten Motive der Kindesmissbräuche bekommen.
In Hursts Protokoll heißt es: „Der Beschuldigte gab an, dass er gelegentlich auch selbst Dateien weiterverbreitet habe, um Zugang zu Gruppen zu bekommen. Des Weiteren gab er an, dass manche der Konversationen in diesen Gruppen die sexuelle Ausbeutung von Kindern zum Gegenstand hatten.“
Die Sprecherin der texanischen Staatsanwaltschaft gab im Gespräch mit dieser Zeitung im Januar an, die Zollbeamten seien bei einer Routinekontrolle auf den mutmaßlichen Täter aufmerksam geworden. Durch den Bericht von Homeland Security fügt sich das Bild nun zusammen. Darin heißt es: Während Special Agent Hurst und Special Agent West das Verhör durchführten, habe ein Computerfachmann das Handy ausgewertet. „CFA Hukill und Special Agent Hurst fanden zahlreiche Bilder und Videos im Gelöscht-Ordner.“ Der Verhaftete habe angegeben, dass ihm bewusst gewesen sei, dass sich alle Dateien, die in den Nachrichten-Gruppen verbreitet wurden, automatisch auf das Handy herunterladen. Ihm sei darüber hinaus klar gewesen, dass ein einfaches Löschen nicht reicht, um die Bilder und Videos permanent vom Mobiltelefon zu entfernen und er sie auch noch einmal aus dem „Papierkorb“ des Geräts hätte löschen müssen. „Der Beschuldigte gibt an, ein oder zwei Tage vor der Verhaftung das letzte Mal in den Gruppen aktiv gewesen zu sein und auf Dateien zugegriffen zu haben.“
Gräueltaten geschildert
Anschließend beginnt der Bericht detailliert zu beschreiben, was in drei Videoaufnahmen zu sehen ist. Es handelt sich um insgesamt vier Mädchen im Alter von vier bis zehn Jahren, die zu einem gegenseitigen Oralverkehr oder zu Oralverkehr mit einer erwachsenen Person gezwungen wurden. Die Sprecherin der texanischen Staatsanwaltschaft gab im Januar an, dass die Auswahl der Jury-Mitglieder für den 12. Mai angesetzt ist: „Die Hauptverhandlung startet üblicherweise einen Tag danach.“ Die FN fragten vor einer Woche per E-Mail nach, ob dieser Zeitplan trotz der Corona-Pandemie bestehen bleibe. Eine Antwort steht noch aus.
Die fehlt auch für eine FN-Anfrage an den Anwalt des Beschuldigten in Amerika. Schon in der früheren Berichterstattung wollte dieser sich nicht zu dem Fall äußern.
Nachdem das Ermittlungsprotokoll vorlag, kontaktierten die FN den Juristen am Donnerstag erneut. Eine Reaktion blieb aus. Sollte der Beschuldigte verurteilt werden, „sieht er einem Minimum von fünf Jahren Haft entgegen. Die Höchststrafe sind 20 Jahre. Dazu kann eine Geldstrafe von 250 000 Dollar kommen“, so die Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Üblicherweise würden Nicht-US-Bürger ein sogenanntes „Vollstreckungsübernahme-Ersuchen“ stellen. Wird dieses genehmigt, wird der Verurteilte an eine Justizvollzugsanstalt seines Heimatlandes überstellt. Von deutscher Seite gebe es keinen Antrag auf Auslieferung, versichert die US-Behörde.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Mosbach, Florian Sommer, weiß, dass während eines Verfahrens die USA einem solchen Antrag nicht zustimmen würden. Das sagte er in einem Interview mit dem SWR.
In der deutschen Privat-Wohnung des Mannes wurden zahlreiche Datenträger beschlagnahmt. Auch hier sei entsprechendes Material gefunden worden, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Auswertung ziehe sich allerdings – auch aufgrund der derzeitigen Corona-Ausnahme-Situation – noch hin.
Homeland Security – Ministerium für Innere Sicherheit
Auf Deutsch wird das United States Department of Homeland Security Ministerium für Innere Sicherheit der Vereinigten Staaten oder auch Heimatschutzministerium genannt.
Es entstand 2002 als Antwort auf die Terroranschläge am 11. September 2001.
Hauptaufgabe des Ministeriums (Sitz in Washington, D.C.) ist der Schutz der amerikanischen Bevölkerung vor terroristischen und anderen Bedrohungen.
Homeland Security sind noch andere Behörden unterstellt – die zentrale nationale Einwanderungs- und Ausländerbehörde oder die Zoll- und Grenzschutzbehörde sind zwei davon.
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