Im Gemeinderat

Bestattungen kosten jetzt mehr

Gebühren neu kalkuliert

Von 
Nicola Beier
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Adelsheim. Der Adelsheimer Gemeinderat stimmte der neuen Kalkulation der Friedhofsgebühren in seiner Sitzung am Montagabend bei einer Befangenheit einstimmig zu und beschloss damit auch die Änderung der Friedhofsatzung. Stadtkämmerer Rainer Schöll erklärte die Notwendigkeit der Preisanpassungen. So wurden die Friedhofsgebühren zuletzt 2020 festgesetzt. Damals war eine Gesamtkostendeckung von rund 73 Prozent angestrebt worden. „Allerdings ergaben sich aufgrund steigender Kosten und teilweise geringer werdender Fallzahlen in den vergangenen Jahren im Bestattungswesen Kostendeckungen von unter 50 Prozent“, schilderte Schöll. Auch höhere Löhne von Bauhof, Verwaltung und Bestattungsunternehmen sollen durch das Anheben der Gebühren berücksichtigt werden.

Dabei werden in erster Linie die Gebühren für Grabherstellung und Beisetzung geändert. Bei den Gebühren für die Überlassung von Gräbern sowie Leichenhalle wurde keine Veränderung vorgenommen, um bei den Fallzahlen nicht einen noch größeren Rückgang verzeichnen zu müssen. Hier sei man im Wettbewerb mit privaten Dienstleistern, beispielsweise bei Waldbestattungen, erläuterte der Stadtkämmerer. „Mit der erstellten Kalkulation wird eine Kostendeckung von insgesamt 64 Prozent angestrebt, wobei bei den einzelnen Gebührensätzen die Deckungsrate zwischen 39 und nahezu 100 Prozent liegt.“

Die Kosten der Grabherstellung für Personen ab sechs Jahren, das schließt das Öffnen, Ausschmücken, Schließen und Graben ein, liegen nun bei 576 Euro (bisher 520 Euro). Für Personen unter sechs Jahren belaufen sich die Kosten auf 362 Euro (bisher 324 Euro). Die Beisetzung von Aschen ist um 32 Euro auf 278 Euro gestiegen. Eine Beisetzung in der Urnenwand kostet ab sofort 181 Euro, statt bisher 157 Euro.

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