Adelsheim
Bei der Stadt gingen folgende Anträge auf die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen ein: Solarpark „Leibenstadt“, südlich und nördlich der Autobahn, mit einer Gesamtfläche von 26 Hektar und einer installierten Leistung von etwa 30 Megawattpeak; Solarpark II in Adelsheim mit insgesamt rund 22 Hektar und einer Leistung von 22 Megawattpeak (beim Wemmershofer Weg) und Solarpark III in Adelsheim auf einer Fläche von sechs Hektar und einer Leistung von sieben Megawattpeak (beim Segelflugplatz). Da die Stadt die Gesamtleistung für von ihr zu genehmigenden Anlagen auf 50 Megawattpeak begrenzt hat, derzeit aber schon vier Projekte mit einer Gesamtleistung von rund 44 Megawattpeak beschlossen sind, konnten nicht alle eingereichten Anträge genehmigt werden.
Bei dem Solarpark Leibenstadt befindet sich ein Teil der überplanten Fläche nördlich der Autobahn. Dieses Grundstück verfügt nach den Worten des Bürgermeisters über 60 und mehr Bodenpunkte und damit über eine sehr gute Qualität. Hier genieße eine landwirtschaftliche Nutzung Vorrang. Bei den Grundstücken südlich der Autobahn liegt ein Teil innerhalb eines 200-Meter-Streifens entlang der Autobahn. Dieser ist im Baugesetzbuch privilegiert für die Errichtung von PV-Anlagen. Diese können dort ohne Bebauungsplan errichtet werden.
Nach intensiver Diskussion stimmte das Gremium der Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen südlich der Autobahn bei Leibenstadt zu. Die genehmigungspflichtige Fläche liegt bei rund acht, die Gesamtfläche bei etwa 13 Hektar. Man stellte fest, dass dies das letzte Projekt dieser Art sei, dem man zustimme. Alle anderen beantragten Projekte wurden abgelehnt.
Wie andere Kommunen auch, bat der Regionalverband Rhein-Neckar die Stadt Adelsheim, eine Stellungnahme zu den Teilregionalplänen für Windkraft- und Freiflächen-PV-Anlagen abzugeben. Bürgermeister Wolfram Bernhardt wies darauf hin, dass die Stadt das gesetzlich festgelegte Flächenziel von 0,2 Prozent für PV-Anlagen und 1,8 Prozent für Windenergieanlagen schon um ein Vielfaches überschritten habe. Außerdem bittet die Stadt darum, das landeseigene Grundstück neben der Jugendvollzugsanstalt und angrenzende private beziehungsweise städtische Grundstücke sowie die Fläche der stillgelegten Erddeponie und die Fläche des neu genehmigten Projekts in die ausgewiesenen Potenzialflächen aufzunehmen.
„Zumutbarkeit überschritten“
In Bezug auf die Windkraft lehnte der Gemeinderat weitere Potenzialflächen mit Ausnahme des Windparks Waidachswald ab. Denn man habe das Flächenziel Windenergie von 1,8 Prozent mit schon erreichten 5,7 Prozent übererfüllt. Würden mehr Windkraftanlagen errichtet, würde „die Zumutbarkeit für die Bevölkerung deutlich überschritten, und es ist davon auszugehen, dass die Akzeptanz der Energiewende zunehmend schwindet“, heißt es in der Stellungnahme.
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