Hürden abschaffen

Tatjana Junker findet, dass Frauen, die sich nach einer Beratung für eine Abtreibung entscheiden, angemessen unterstützt werden müssen

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Tatjana Junker
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Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, müssen in Baden-Württemberg und anderen Bundesländern teils weite Wege für den Eingriff zurücklegen. Das ist für die Betroffenen zwar nicht unmöglich – aber in vielen Fällen und in einer ohnehin oft sehr belastenden Situation doch eine Zumutung. Die Länder müssen deshalb dringend überprüfen, inwieweit eine ausreichende Versorgung tatsächlich flächendeckend gewährleistet ist.

In Deutschland ist klar geregelt, unter welchen Bedingungen ein Schwangerschaftsabbruch straffrei ist. Haben Frauen diese Bedingungen erfüllt, dürfen sie frei entscheiden. Dazu muss aber auch gehören, dass sie ihren Entschluss umsetzen können, ohne dass ihnen weitere Hürden in den Weg gelegt werden. Ein Mangel an Ärzten, die den Eingriff halbwegs wohnortnah durchführen können, ist eine solche Hürde. Eine weitere ist, dass Ärzte und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, nach Paragraf 219a des Strafgesetzbuches bisher darüber nicht öffentlich informieren dürfen. Letzteres will die Bundesregierung zumindest teilweise neu regeln.

Gleichzeitig müssen die Bundesländer klären, wie sie eine flächendeckende Versorgung mit Ärzten sichern können. Ein Ansatzpunkt könnte sein, das Thema stärker in der Facharztausbildung zu verankern. Hilfreich wäre auch, mehr Kliniken oder OP-Zentren dafür zu gewinnen, ihre Infrastruktur für solche Eingriffe zur Verfügung zu stellen. Dann könnten niedergelassene Frauenärzte dort zu festen Terminen Schwangerschaftsabbrüche anbieten, ohne dass sie sich um Narkoseärzte, Pflegepersonal und nötige Hygienestandards kümmern müssen. Die Vorstellung, das alles in der eigenen Praxis zu organisieren, schreckt bisher womöglich ab.

Redaktion Wirtschaftsreporterin