Berlin. Stand bei Ihnen auch schon ein Glasfaser-Vertreter vor der Tür? Damit sind Sie nicht allein. Auch wenn Ihnen DSL- oder Kabel-Internet derzeit noch gute Dienste leisten mögen: Der zukunftssichere Internetanschluss heißt Glasfaser und Bundesweit läuft der Ausbau dieser neuen Internetleitungen auf Hochtouren – und wirft Fragen auf.
Denn diese Technologie bietet eine hohe Zuverlässigkeit, die größten Bandbreitenreserven für Downloads und Uploads sowie stabile Geschwindigkeiten.
Bei der Kundenzufriedenheit liegt Glasfaser auch aus diesen Gründen einer aktuellen Deloitte-Studie zufolge vor allen anderen Technologien.
Ist Glasfaser gleich Glasfaser?
Nein. Deshalb: Bei Angeboten immer genau erkundigen, ob es sich um einen „echten“ Glasfaseranschluss handelt, bei dem die Lichtleiterkabel bis zu einer Anschlussdose (GF-TA) in der Wohnung oder im Wohnraum gelegt werden. Fiber to the Home (FTTH) lautet hier der entscheidende Fachbegriff.
Außendienstler, mitunter auch Drücker, versuchten oft, an der Haustür etwas anderes zu verkaufen, teils mit unlauteren Mitteln, warnen die Verbraucherzentralen. Oft werde fälschlicherweise behauptet, Glasfaser liege schon im Haus, teils sei irreführend von „Kabel-Glasfaser“, „Koax-Glasfaser-Technologie“ oder auch von „Gigabit-Anschluss“ die Rede.
Was sind Vorverträge?
Oft versucht ein Anbieter von Glasfasertechnologien erst einmal, möglichst viele Vorverträge abzuschließen – Stichwort: Nachfragebündelung – und baut das Glasfasernetz erst dann aus, wenn ihm die Zahl der Interessenten hoch genug erscheint. Teils wird man sogar von mehreren ausbauwilligen Unternehmen umworben, so die Verbraucherschützer.
Dann gelte: Bloß keine vertraglichen Doppelabschlüsse produzieren und in Ruhe vergleichen. Denn auf den tatsächlichen Glasfaseranschluss muss man oft ohnehin viele Monate warten, wenn nicht sogar noch länger. Deshalb lassen sich auch nicht immer parallele Nutzungskosten vermeiden, wenn bei der Glasfaser-Schaltung etwa noch ein DSL- oder Kabel-Vertrag mit einem anderen Anbieter läuft. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es in diesem Fall nicht. dpa
URL dieses Artikels:
https://www.fnweb.de/leben/machen/haus-und-garten_artikel,-haus-und-garten-glasfaseranschluesse-unterscheiden-sich-_arid,2130371.html