Wohnen

Checkliste für den Zusammenzug

Ziehen Paare zusammen, sollten sie sich genau überlegen, von was sie sich trennen und was sie mitnehmen wollen. Experten zeigen, wo man sparen kann

Von 
Monika Hillemacher
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Der Einzug ins neue gemeinsame Zuhause will gut geplant sein. © Christin Klose/dpa-tmn

Mainz/Berlin. Ist das gemeinsame Zuhause gefunden, gibt es vor dem Einzug einiges zu überlegen: Nicht nur Möbel und Hausrat sind meistens doppelt vorhanden, sondern auch Verträge – von Versicherungen über Energie bis Internet und Telefon. Unser Plan hilft, zwei Haushalte zusammenzubringen und zeigt, wo Sparpotenzial besteht.

Checkliste erstellen und Freunde informieren

Sobald die Wohnungsfrage geklärt ist, machen Sie eine Checkliste. Sie tragen ein, was zu erledigen ist. Zum Beispiel Möbelwagen und Helfer organisieren. Außerdem ist vieles, wie die Kündigung von Verträgen und die Adressänderung, mit Fristen verbunden. „Checklisten helfen, den Überblick zu behalten, damit nichts vergessen wird. Das nimmt Druck“, sagt Anna Follmann, Beraterin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Informieren sie bald Familie und Freunde. Zum einen, weil sich dort die eine oder andere helfende Hand findet. Zum anderen hat Ihr Umfeld die Chance, sich an den Gedanken zu gewöhnen – wenn ältere Menschen zusammenziehen, fällt die bevorstehende Veränderung Kindern und Enkeln manchmal schwer.

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Legen Sie fest, welche Möbel und Gegenstände jeder mitnimmt. Schränke, Tische, Sofa, Geschirr, Wäsche und Haushaltsgeräte sind meistens doppelt vorhanden. Fragen Sie im Familien- und Bekanntenkreis und bei Nachbarn, ob jemand Sachen übernehmen möchte. Eine Alternative ist der Verkauf über Internet und Flohmarkt. Das bringt zwar ein bisschen Geld in die Umzugskasse, kostet aber Zeit.

Bisherige Strom- und Gasverträge prüfen

Prüfen Sie, ob Sie die Verträge mit dem Strom- und Gasanbieter für die alten Wohnungen weiterführen oder kündigen müssen. In der Grundversorgung kommt man in der Regel kurzfristig aus dem Vertrag raus – die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen. Bei Sondertarifen haben Verbraucher ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von sechs Wochen. In der Regel sind Versorger bei Haushaltszusammenführungen laut den Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz nicht in der Lage, den Vertrag am neuen Wohnort fortzuführen.

Kann ein Vertrag fortgesetzt werden, spart das eine Grundgebühr, weil sich die Zahl der Anschlüsse von zwei auf eins reduziert. Ohne Fortführung: Kümmern Sie sich um einen neuen Anbieter, damit sie rechtzeitig zum Einzug Strom haben.

Überlegen Sie, ob Sie Ihre Telefon- und Internetanbieter zusammenführen wollen oder ein gemeinsamer neuer Vertrag infrage kommt. Eventuell gibt es Partnertarife zu günstigen Konditionen. Und: Der Internetanschluss in der Wohnung braucht so viel Übertragungskapazität, dass Sie problemlos zu zweit parallel im Netz unterwegs sein können.

Versicherungen auf den Prüfstand stellen

Stellen Sie sämtliche Versicherungen auf den Prüfstand. Aus dem Einzeltarif, etwa für Hausrat, Haftpflicht und Rechtsschutz, können Sie in einen Familientarif wechseln. Das geht ab zwei Personen und ist oft günstiger. In der Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung wird in der Regel der eine in den Vertrag des anderen aufgenommen.

Was bisher monatlich gezahlt wurde, sollte auf jährliche Zahlweise umgestellt werden. Das könne bis zu fünf Prozent Ersparnis pro Jahr bringen, sagt Follmann.

Achten Sie darauf, dass die Deckungssummen vor allem in der Haftpflicht ausreichen. In alten Verträgen liegen sie manchmal im einstelligen Millionenbereich. Heute sei mindestens zweistellig üblich, sagt Follmann.

Arbeitgeber und Behörden informieren

Über eine Adressänderung müssen Arbeitgeber und Behörden Bescheid wissen. Paare im Seniorenalter sollten daran denken, die Rentenversicherung zu informieren, Studenten an Hochschule und das zuständige Bafög-Amt.

Bei der Post stellen Sie einen Nachsendeantrag für sechs oder zwölf Monate. Diesen gebührenpflichtigen Service, der dafür sorgt, dass Post, die an Ihre alte Anschrift adressiert ist, auch künftig bei Ihnen ankommt, können Sie online buchen. Die Gebühren für Fernsehen und Radio werden pro Wohnung erhoben. Wenn aus zweien eine wird, fällt auch nur einmal Rundfunkgebühr an. Das spart Geld – wenn denn der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio informiert ist. Das geht online.

Ummelden und Zusammenleben regelen

Sie sind glücklich angekommen im gemeinsamen Zuhause? Dann sollten Sie die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt vornehmen. Dafür gilt, wie bei jedem Umzug, eine Zwei-Wochen-Frist. Meistens müssen Sie dafür tatsächlich aufs Amt.

Bisher hatte jeder sein eigenes Reich. Jetzt heißt es, miteinander auszukommen. Um das ohne Stress hinzubekommen, sollten Sie klären, wer welche Aufgaben übernimmt und was gemeinsam gemacht wird – vom Putzen über den Einkauf und zu erledigende Formalitäten bis hin zur Müllentsorgung.

Zu überlegen wäre außerdem, ob es sinnvoll ist, ein Gemeinschaftskonto einzurichten. Das setzt gegenseitiges Vertrauen voraus und kann den Alltag – etwa bei den Einkäufen – enorm erleichtern. dpa

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