Schweinepest

Sperrzone II ausgeweitet

Neue Allgemeinverfügung gilt

Von 
red
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Bergstraße. Nach dem Fund eines verendeten Wildschweins in Hemsbach (Rhein-Neckar-Kreis), das nachweislich mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infiziert war, hat der Kreis Bergstraße als zuständige Veterinärbehörde seine Allgemeinverfügung aktualisiert und die Sperrzone II nochmals ausgeweitet. Mit dieser Ausweitung lägen nun so gut wie alle Kommunen des Kreises ganz oder teilweise in der Sperrzone. Die einzigen Ausnahmen seien die Neckartal-Gemeinden Hirschhorn und Neckarsteinach, sagte der für das Veterinär- und Jagdwesen zuständige Dezernent Matthias Schimpf mit. Die genaue Gebietsfestlegung ist unter bit.ly/4fIctDy einzusehen.

Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern, sind in der Sperrzone verschiedene Gebote beziehungsweise Verbote einzuhalten. Bei Nichtbeachtung drohen entsprechende Bußgelder, mahnt der Kreis in einer Pressemitteilung. So wurde für die Sperrzone beispielsweise das Ruhen der Jagd angeordnet. Für die Allgemeinheit gilt darüber hinaus eine Leinenpflicht für Hunde und ein striktes Wege-Gebot. „Das bedeutet, dass das Verlassen der Wege beim Radfahren, Spazierengehen oder Reiten dort streng untersagt ist. Grundsätzlich sind aktuell in Waldflächen der Sperrzone II alle Aktivitäten untersagt, die geeignet wären, Wild aufzuschrecken. Dies betrifft unter anderem auch das Sammeln von Pilzen und Waldfrüchten. Auch Geocaching und andere Formen von Schnitzeljagden sind aktuell nicht erlaubt“, erläutert Dezernent Schimpf. Zudem müssen Speisereste an Wander-und Rastplätzen in geschlossene Müllbehälter beziehungsweise für Tier unzugänglich sicher entsorgt werden. red

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