Sehr geehrte Herren Bürgermeister Rohm und Hauck, sehr geehrte Damen und Herren der Gemeinderäte Hardheim und Höpfingen, die Bürgerinitiative gegen den Windkraftstandort Kornberg/Dreimärker möchte mit diesem offenen Brief einen Appell an Sie, als Bürgervertreter der Gemeinden Hardheim und Höpfingen richten, die getroffene Entscheidung über die Errichtung eines Windparks auf genanntem Gebiet zugunsten von Mensch, Tier und Natur nochmals zu überdenken.
Mit größter Besorgnis mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass die beiden Gemeinden Hardheim und Höpfingen trotz der Vorlage von fast 800 Unterschriften, unbeirrt an der Planung festhalten, auf dem Gebiet Kornberg/Dreimärker einen Windpark zu errichten.
In Ihrer Informationsveranstaltung am 2. Dezember wurde deutlich, dass noch wesentlich mehr Bürger betroffen sein werden als ursprünglich angenommen. Leider fiel auch zu oft, die Aussage: "Das mutet Ihnen der Gesetzgeber zu!"
Wir sind sehr enttäuscht darüber, dass die breite Bevölkerung über die gesamte Planung erst sehr spät und auch dann nur unzureichend unterrichtet wurde. Überhaupt kann niemand verstehen, weshalb ein FFH-Gebiet (Hohnert) abgelehnt und ein anderes, ähnlich schützenswertes Gebiet (Kornberg/Dreimärker) ausgewiesen werden kann. Dies steht der Empfehlung des Bundesministeriums für Naturschutz, von Greenpeace oder der Deutschen Wildtier Stiftung entgegen.
Auch die weitere Vorgehensweise der Gemeinde trifft auf unser Unverständnis. Weshalb wurden relevante Entscheidungen in nichtöffentlichen Sitzungen getroffen und die Bürger nur sporadisch mit Informationen versorgt? Nach den uns vorliegenden Informationen wurde der Beschluss zur Vergabe an einen Projektierer in einer nichtöffentlichen Sitzung gefasst und lediglich in einer öffentlichen Sitzung bekanntgegeben. Hierdurch wurde die Öffentlichkeit außen vor gehalten. Was dies bedeutet, gilt es auch noch zu prüfen. Warum wurden bereits Verträge mit einem Projektierer geschlossen, obwohl die naturschutzrechtlich geforderten Prüfungen noch gar nicht begonnen haben?
Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen in der Bundespolitik, wie der Reform des Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) ist dies für uns nicht nachvollziehbar. Selbst im EEG Erlass wird den Gemeinden geraten, von Anfang an mit offenen Karten zu spielen und die Bürger in den Entscheidungsprozess mit einzubinden, um die Akzeptanz zu fördern. Auch strikte Windkraftbefürworter raten zur Besonnenheit und dazu Windkraftanlagen nicht um jeden Preis an jedem beliebigem Standort zu errichten.
Unverständlich ist uns weiterhin, warum die vorab erteilte Zusage, einen Referenten der Bürgerinitiative während Ihrer Veranstaltung am 2. Dezember referieren zu lassen, kurzfristig zurückgezogen wurde. Wir möchten Sie und unsere Mitbürger mit weiteren objektiven Informationen versorgen und laden Sie hiermit zu unserer Veranstaltung am 5. Januar um 19.30 Uhr in die Erftalhalle ein.
Mit Dr. Ing. Detlef Ahlborn wird ein Fachmann für Windkraft mit Vernunft über die Problematik der Windkraft im Allgemeinen und an bestimmten Standorten im Besonderen referieren. Der Bau von Windkraftanlagen und deren Auswirkungen wird hier von allen Seiten beleuchtet werden.
Nehmen Sie unsere Einladung an, denn durch Ihre Anwesenheit zeigen Sie den Bürgern, dass Sie deren Sorgen und Nöte ernst nehmen und weiterhin die Bereitschaft zeigen mit den Bürgern über diese Themen im konstruktiven Dialog zu bleiben.
Es gibt zahlreiche kritische Stimmen über die Windkraft und vor allem auch über die Projektierer und Betreiber, die Druck auf Gemeinden ausüben, damit Sie noch vor der Reform des EEG zum 31. Dezember 2016 in den Genuss der üppigen Subventionen kommen.
Die immer wieder angesprochene Notwendigkeit der Ausweisung von Vorrangflächen um eine "Verspargelung", sprich die Ansiedlung von einzelnen Windkraftanlagen zu vermeiden, ist unserer Ansicht nach reine Panikmache der Projektierer. Die Erbauung einer einzelnen Windkraftanlage (Kosten bis zu fünf Millionen Euro) würde sich wirtschaftlich niemals rentieren. Man denke an die enormen Investitionen in Zufahrtswege, Kabeltrassen, Planung oder Projektierung.
Ein Projektierer, wie die beauftragte Zeag AG aus Heilbronn ist kein Wohltätigkeitsverein. Ihm geht es in erster Linie um eine optimale Gewinnerzielung. Um die Bürger geschickt auf die Seite der Standortbefürworter zu ziehen, wird eine Bürgerbeteiligung angeboten. Natürlich mit entsprechenden Ertragsversprechen. Wenn man sich mit dem Thema näher beschäftigt, erfährt man schnell, dass diese Versprechungen in den wenigsten Fällen eingehalten werden.
Das ganze Projekt ist am Ende nur für den Projektierer rentabel, der im Vorfeld schon große Summen verdient. Der Projektierer verkauft die Windkraftanlagen an die "Bürgergesellschaft" mit Gewinnaufschlägen und schiebt somit das Risiko eines nicht rentablen Windparks an die beteiligen Bürger ab und verdient zusätzlich noch an der Geschäftsführung.
Die Gemeinde wird zwar zunächst an der Verpachtung der Grundstücke verdienen, am Ende aber voraussichtlich auf einem großen Teil der Entsorgungskosten sitzenbleiben. Zudem wird versprochene Gewerbesteuer nie an die Gemeinde gezahlt werden, da der Betrieb der Anlagen keinen Gewinn abwerfen wird.
Alle sich beteiligten Bürger gehen am Ende noch leer aus, selbst der eigene Invest ist eventuell komplett weg. Selbstverständlich wird ein Projektierer, der mit der naturschutzrechtlichen Prüfung beauftragt wird, einen Fachmann seines Vertrauens beauftragen. So auch im Fall Zeag AG geschehen. Unsere Recherchen zeigen eindeutig auf, dass die Zeag AG mit dem von Ihr beauftragten Ingenieurbüro seit Jahren auch in sehr vielen anderen Fällen, sehr eng zusammenarbeitet. Was mag in einem solchen Fall wohl in einem Gutachten stehen? Ist es nicht genau das, was ein Projektierer, der viel Geld für das Gutachten zahlt, auch hören möchte?
Dass sich die Zeag AG in Sachen Windhöffigkeit alleine auf den Windatlas verlässt und eine reale Windmessung, wie sie von vielen Fachleuten unbedingt empfohlen wird, in Hardheim und Höpfingen nicht vorgesehen ist, spricht nicht unbedingt für deren Seriosität. Dies lässt Rückschlüsse darauf zu, dass die Errichtung der geplanten Windkraftindustrieanlagen nicht dem Zwecke des Umweltschutzes und der Energiewende dienen soll, nämlich der Ertrag am Ende keine Rolle spielt, da der Gewinn schon vorher eingefahren wird. Eine Entscheidung auf Basis Ertragsprognose nach dem Prinzip Hoffnung ohne reale Grundlage halten wir für grob fahrlässig. Das Risiko wird in großen Teilen auf die beteiligten Bürger und die Gemeinde verlagert.
Können und wollen Sie als Vertreter der Gemeinden Hardheim und Höpfingen die Verantwortung dafür tragen, ...
... wenn Bürger, die ihr Geld in eine solche Anlage investieren, am Ende mit leeren Händen dastehen? "Hunderttausende Geldanleger sind mit viel zu hoch gegriffenen Windprognosen zu Investitionen in Windparks bewogen worden. Das geht aus einer Auswertung des Bundesverbands Windenergie hervor. Viele können froh sein, wenn sie ihr eingesetztes Kapital wieder bekommen." (Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 23. November 2014)
... wenn die Risiken beim Bau von Windkraftindustrieanlagen in dieser Größenordnung für Anleger und Verpächter höher sind als der zu erwartende Ertrag? Unseres Erachtens schiebt die Zeag AG das Risiko eines unrentablen Windparks (keine Windmessung im Vorfeld) an die Bürgerbeteiligung beziehungsweise an die Gemeinden ab.
... wenn die Rückbaubürgschaften nicht ausreichen, oder der Betreiber frühzeitig in Insolvenz geht und dadurch die Kosten für den Komplettrückbau aus der Kasse des Grundstückeigentümers, in diesem Fall der Gemeinde, bezahlt werden muss?
... wenn Immobilien der Anwohner um zehn bis 50 Prozent entwertet werden bis hin zur Unverkäuflichkeit und wenn Bürger dadurch um ihre Altersvorsorge gebracht werden? In Dänemark gibt es zum Beispiel bereits seit 2009 ein Gesetz, welches betroffene Immobilienbesitzer entschädigt. Auch in England hat die Regierung die Tatsache offiziell anerkannt, dass Immobilien nahe an Windparks drastisch an Wert verlieren. In der Grafschaft Devon haben Immobilienbesitzer im Sommer 2012 eine Reduzierung der Gemeindesteuer durchgesetzt.
... wenn die Gesundheit der Anwohner aufs Spiel gesetzt wird? Mittlerweile gibt es offene Diskussionen über die Rolle der Gemeindevertreter. Anwälte sprechen bereits von einem privaten Haftungsrisiko für die Gemeindevertreter, die billigend die Gesundheit der Bürger aufs Spiel setzen. (Quelle: www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2014_11_30_dav_aktuelles_ grosswindanlagen.html).
... wenn Menschen krank werden? Hervorgerufen durch auftretenden Infraschall, Lärm, nächtliche Belästigung durch die Dauerbeleuchtung oder Verschmutzung des Grundwassers durch eventuell austretendes Öl (Schmierstoffe). Zahlreiche Studien belegen bereits die schädliche Wirkung von Infraschall. (Quelle: Nina Pierpont, Wind Turbine Syndrome: A Report on a Natural Experiment, 2009). Es gibt bereits einen ICD-Code für "Schwindel durch Infraschall" und kann somit auch nicht mehr weggeleugnet werden. Dr. Bernhard Voigt kommt in seinem ausführlichen Bericht über die Gesundheitsgefährdung durch Infraschall (und Lärm) zu folgendem Schluss: "... Zusammenfassend können wir feststellen, dass sich die Politiker und die Genehmigungsbehörden auf eine Fehlbewertung der gesundheitlichen Belastung durch Infraschall stützen, und dass das deutsche Genehmigungsverfahren auf einer zum Teil veralteten immissionsrechtlichen Grundlage beruht, die den besonderen Gegebenheiten der Schallemissionen von Windkraftanlagen nicht gerecht wird. Deshalb liegen ausreichende Gründe für die Annahme vor, dass die Gesundheit der Bürger gegenüber den Schalleinwirkungen der Windkraftanlagen nicht ausreichend geschützt wird. Die Politik sollte möglichst schnell mit einer deutlichen Erhöhung der Mindestabstände reagieren." (Quelle: www.pronaturraum.de/2013/02/13/gegendarstellung-zum-flyer-der-lubw/)
... wenn durch eine Überfrachtung mit Windrädern dieser Größenordnung das Leben in unserem ländlichen Raum für alle Bürger, insbesondere für die Jugend, noch weniger erstrebenswert wird und der heute schon stattfindenden Landflucht keine "lebens- und liebenswerte" Landschaft mehr entgegengesetzt werden kann? Denn die Eigenart, Schönheit und der Charakter der Landschaft werden zerstört. Die Windturbinen der geplanten Windkraftindustrieanlagen werden weithin sichtbar sein. Wegen der topographischen Lage auf dem Rücken des Kornbergs und des Dreimärkers, wird es eine optisch bedrängende, erdrückende Wirkung geben. Die beruhigende und erholsame Wirkung des Anblicks einer sanften, bewaldeten Hügellandschaft wird zunichtegemacht, durch die Größe der Anlagen, durch die ständigen Drehbewegungen und die Befeuerung bei entsprechenden Lichtverhältnissen. Es ist kaum vorstellbar, dass Sie sechs Anlagen mit einer Höhe von je 207 Metern dort errichten möchten. Zum Vergleich, der Hardheimer Erftaldom ist 55 Meter, der Stuttgarter Fernsehturm 216 Meter hoch. Unglaublich: Jede der geplanten sechs Windkraftanlagen ist fast viermal so hoch als der Hardheimer Erftaldom.
... wenn der Lebensraum etlicher bedrohter Tierarten zerstört wird? Nachweislich brütet in den genannten Gebieten der Rotmilan. Auch der Uhu und viele seltene Fledermausarten sind hier heimisch. Zahlreich wird von Tötung dieser Tiere durch die Rotoren berichtet. Die Auswirkung auf das Wild, das man heute regelmäßig an den Waldrändern beobachten kann, ist noch nicht abzusehen.
... wenn eine Waldfläche in der Größe von circa sieben Fußballfeldern für den Bau dieser geplanten sechs Anlagen vernichtet wird? Sind Wald und Natur nicht einer der wenigen Pluspunkte für den ländlichen Raum? Im Wald im Gebiet Kornberg/Dreimärker kann man noch völlige Stille erleben, was in vielen umliegenden Waldgebieten nicht mehr möglich ist, da unter anderem Straßenlärm die Ruhe dort stört.
... wenn Vereine sich zerstreiten, Freundschaften zerbrechen und Familien sich entzweien?
... wenn ein Mensch, ein Bürger aus Hardheim oder Höpfingen, weniger Wert sein soll als Pachteinnahmen von umgerechnet zehn bis 15 Euro pro Jahr und Bürger? Sind nicht alle Bürger einer Gemeinde mehr wert? Muss ein Mensch, ein Bürger der Gemeinde, nicht mehr wert sein, als ein solcher, im Verhältnis geringer Beitrag, zur Gemeindekasse. Unserer Meinung nach steht dies in keiner Relation zu der von uns genannten Problematik.
Der massenhafte Bau von Windkraftindustrieanlagen in unserer Region wird nachweislich, wenn überhaupt nur in sehr geringem Maße zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes beitragen. Die Windkraft wird konventionelle Energieerzeugung auf jeden Fall in absehbarer Zukunft nicht überflüssig machen können, da diese nicht grundlastfähig ist. Es wird weiterhin überzähliger Strom verkauft werden, wofür wir bezahlen und fehlender Strom zugekauft werden müssen. Wenn nicht von eigenen Kohlekraftwerken, dann Strom aus dem Ausland.
Wir möchten hier nochmals betonen, dass wir keine Gegner von Windkraft sind. Doch wenn Windkraft, dann nur dort, wo Mensch, Tier und Natur nicht beeinträchtigt werden und eine gewisse Rentabilität gegeben ist. Wir verweisen hier auf Windparks im Norden unseres Landes, wo die Rentabilität aufgrund der höheren Windhöffigkeit und der Konzentration von vielen Anlagen auf einer Fläche wesentlich mehr gegeben ist. Können solche Flächen nicht auch bei uns gesucht und ausgewiesen werden?
Sehr wohl werden bei der Planung die gesetzlichen Vorgaben eingehalten, jedoch sind die Richtlinien hinsichtlich des Abstands zu Wohngebieten veraltet, denn sie beruhen noch auf den früheren, viel niedrigeren Windkraftanlagen. Die bei uns geplanten Anlagen sind nahezu doppelt so hoch!
Wir verweisen auf den Auszug der Ausarbeitung des Ärzteforums Emissionsschutz Bad Orb zum Thema "Abstand von Windenergie": "Die Individualisierung subventionsgetriebener Gewinne unter dem Deckmantel von Klimaschutz, demokratischer Teilhabe und kommunaler Finanzierung werden durch Verlust gemeinsamer Werte wie Gesundheit, Naturschutz, Erhalt von Wald und Kulturlandschaft bitter erkauft, vorprogrammierte Gesundheitsschäden aber später kollektiv getragen."
Aus den genannten Gründen bitten wir Sie hiermit nochmals eindringlich Ihre Entscheidung hinsichtlich der Errichtung von Windindustrieanlagen auf dem Gebiet Kornberg/Dreimärker zu überdenken, bevor noch mehr Geld in ein Projekt fließt, das wesentlich mehr Nach- als Vorteile für die Gemeinden und deren Bürger bringen wird.
Lassen Sie sich nicht länger vor den Karren der angeblichen "Umweltschützer und Klimaretter" spannen, deren einziges Ziel es ist schnell noch vor der Reform des EEG satte Subventionen einzustreichen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir eine Unterschriftenaktion zum Zwecke eines Bürgerbegehrens durchführen werden, um allen Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich gegen den Bau mehrerer Windkraftindustrieanlagen in dieser Größenordnung mitten in einem landschaftlich nicht dafür geeigneten Gebiet zu wehren.
Alle Bürger, aus Hardheim und Höpfingen, haben durch ihre Beteiligung an der Unterschriftenaktion zum Zwecke eines Bürgerbegehrens die Möglichkeit, einen Bürgerent-scheid zu fordern, der das demokratischste Mittel in einer Kommune überhaupt darstellt und der die Bürger ermächtigt, unmittelbaren Einfluss auf die Entscheidung zum Bau mehrerer Windkraftindustrieanlagen auf dem Gebiet Kornberg/Dreimärker zu nehmen. Wenn Ihnen Demokratie wichtig ist, dann setzen Sie sich für einen Bürgerentscheid aktiv ein und lassen Sie die Bürger über dieses wichtige Thema entscheiden!
Entscheiden Sie sich als gewählter Bürgervertreter bitte noch rechtzeitig für unseren Weg. Noch ist es nicht zu spät um den jetzigen Lebenswert unserer Heimat auch zukünftig noch aufrecht zu erhalten.
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