44-Jähriger unbelehrbar

Nach Trunkenheitsfahrt in Künzelsau wieder ans Steuer gesetzt

Die Polizei hat in Künzelsau einen betrunkenen Autofahrer kontrolliert und aus dem Verkehr gezogen. Aber auch ohne Führerschein setzte sich der 44-Jährige am nächsten Tag wieder ans Steuer – und wurde erneut von der Polizei erwischt.

Von 
Polizei
Lesedauer: 
Die Polizei hat in Künzelsau einen 44-jährigen Autofahrer kontrolliert, der mit einem Alkoholwert von 1,6 Promille unterwegs war. Ihm wurde der Führerschein entzogen. Das hinderte ihn allerdings nicht daran, schon einen Tag später wieder ans Steuer zu sitzen. Die Polizei kontrollierte ihn erneut. (Symbolbild) © picture alliance/dpa

Künzelsau. Am Samstagmorgen, gegen 8.30 Uhr, ergaben sich für die Polizei Hinweise, wonach ein 44-Jähriger mit seinem Fahrzeug betrunken von Belsenberg in Richtung Künzelsau unterwegs sei. Tatsächlich wurde der Mann gegen 8.45 Uhr von einer Streife auf dem Parkplatz eines Supermarkts in der Würzburger Straße in Künzelsau angetroffen.

Auf Ansprache nach dem Verlassen des Supermarkts und noch vor seinem Pkw gab der Mann zunächst falsche Personalien an. Außerdem teilte er mit, mit dem Fahrrad nach Künzelsau gekommen zu sein. Nach der Aufforderung, seinen Personalausweis auszuhändigen, fiel dem 44-Jährigen sein richtiger Name wieder ein, so die Polizei.

Alkoholtest ergibt Wert von über 1,6 Promille

Ein ihm angebotener Atemalkoholtest erbrachte daraufhin einen Wert von knapp über 1,6 Promille. Sein benanntes Fahrrad stand an seiner Wohnadresse. Im Anschluss wurde er in ein Krankenhaus gebracht, um dort eine Blutentnahme durchzuführen. Sein Fahrzeugschlüssel wurde beschlagnahmt. Da er angeblich seinen Führerschein verloren hatte, musste sowohl sein Auto als auch seine Wohnung auf Anordnung durchsucht werden.

Am Sonntagmittag, gegen 12 Uhr, holte der zwischenzeitlich Nüchterne seinen Fahrzeugschlüssel beim Polizeirevier Künzelsau wieder ab. Hierbei wurde er nochmals deutlich darauf hingewiesen, dass er keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge mehr führen darf.

Offenbar interessierte dies den Mann nicht. Er konnte wenige Minuten später, fahrender Weise, kurz vor seiner Wohnanschrift erneut kontrolliert werden. Somit muss er sich neben der Trunkenheitsfahrt auch noch wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten, hieß es.

Copyright © 2025 Fränkische Nachrichten