Am Amtsgericht verhandelt
Unterschlagung von drei Lampen
Archivartikel
Wertheim/Bestenheid.Ein Mieter in Bestenheid zieht heimlich aus und lässt dabei diverse Gegenstände „mitgehen“. Wegen Unterschlagung von drei Lampen verhängte das Amtsgericht Wertheim gegen den ehemaligen Mieter eine Geldstrafe von zehn mal 25 Euro. Das Urteil fiel trotz mehrerer Eintragungen im Strafregister mild aus, da die Lampen gebraucht waren, und der Zeitwert unter 100 Euro lag.
Der verschuldete
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© Fränkische Nachrichten, Montag, 03.08.2020