Am Amtsgericht verhandelt

Unterschlagung von drei Lampen

Von 
goe
Lesedauer: 

Wertheim/Bestenheid. Ein Mieter in Bestenheid zieht heimlich aus und lässt dabei diverse Gegenstände „mitgehen“. Wegen Unterschlagung von drei Lampen verhängte das Amtsgericht Wertheim gegen den ehemaligen Mieter eine Geldstrafe von zehn mal 25 Euro. Das Urteil fiel trotz mehrerer Eintragungen im Strafregister mild aus, da die Lampen gebraucht waren, und der Zeitwert unter 100 Euro lag.

Der verschuldete Familienvater wohnte über zwei Jahre in der Wohnung. Im Erdgeschoss des Hauses lebt der 73-jährige Vermieter. Als der Beschuldigte die Miete nicht mehr zahlte, erhob der Vermieter Kündigungs- und Räumungsklage. Laut Aussage des Vermieters vor Gericht habe das Ehepaar daraufhin gejammert, sie müssten ins Armenhaus, und „hoch und heilig“ versprochen, die Rückstände zu begleichen. Das sei nicht geschehen, so der Geschädigte.

Im September 2019 seien die Mieter heimlich ausgezogen. Er habe den Auszug erst während eines Sturms festgestellt, als im Obergeschoss die Flügel eines offenen Fensters klapperten, so der Vermieter weiter. Daraufhin habe er den Gerichtsvollzieher gerufen. In der Wohnung hätten drei Lampen, ein fest eingebautes Bücherregal und eine Tür gefehlt. Bei späterer Gelegenheit habe der Beschuldigte versprochen, die Lampen zurückzubringen.

Der Angeklagte bestritt vor Gericht den Vorwurf bezüglich Regal und Tür. Die Lampen habe er, während er dort wohnte, ausgetauscht und beim Auszug versehentlich mitgenommen.

Die Staatsanwältin sah nur die Unterschlagung der Lampen als erwiesen an und beantragte eine Strafe von 50 mal 30 Euro. goe

Copyright © 2025 Fränkische Nachrichten