Windpark Kornberg - GVV Hardheim-Walldürn stellt Studie vor

Gutachter sehen Flugverkehr nicht gefährdet

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Ralf Scherer
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Gutachter sehen der Flugverkehr nicht durch Windräder auf dem Kornberg gefährdet. © Ralf Scherer

Walldürn. In einem 36-seitigen Gutachten kommt Professor Stefan Levedag, Direktor des Instituts für Flugsystemtechnik beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), zu dem Ergebnis, dass durch den geplanten Bau von fünf Windkraftanlagen im Bereich „Kornberg/Dreimärker“ auf Höpfinger und Hardheimer Gemarkung „bei Berücksichtigung realistischer Nachlaufdaten keine Gefährdung des Flugverkehrs in der Platzrunde durch die geplanten Windenergieanlagen zu erwarten ist“.

In dem vom Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Höpfingen in Auftrag gegebenen und am Dienstag vorgestellten Gutachten heißt es weiter: „Die Effekte aus dem Nachlauf der Windenergieanlagen werden in der Platzrunde nicht von normalen atmosphärischen Turbulenzen zu unterscheiden sein, wie es auch zahlreiche (aktuell über 500) Flugversuche des DLR ergeben haben.“

Die Verantwortlichen der Zeag Erneuerbare Energien GmbH sehen damit die vom Flugsportclub Odenwald (FSCO) vorgetragenen Bedenken gegen die Errichtung der Windenergieanlagen entkräftet. „Das Flächennutzungsplanverfahren kann somit fortgeführt werden“, teilte das Unternehmen kurz nach Bekanntwerden des Gutachtens mit. Bestätigt fühlen sie sich in ihrer Auffassung durch ein weiteres zwischenzeitlich vorgelegtes Gutachten, in dem Dr. Armin Mörz (Mörz Transport Consult, München) zu dem Ergebnis kommt, dass „die aktuelle Planung des Vorhabenträgers weder mit den Hindernisbegrenzungsflächen noch mit dem Schutzbereich um die Motorflugplatzrunde des Landeplatzes Walldürn Konfliktpunkte aufweist“. Mörz stellt weiter fest, dass „ein signifikantes flugtechnisches Gefährdungspotenzial hinsichtlich der Hindernissituation der geplanten Windenergieanlagen auf Luftfahrzeuge in der Platzrunde des Verkehrslandeplatzes Walldürn nicht festzustellen“ sei.

Der FSCO hatte Ende 2017 im Rahmen der zweiten Offenlage des Flächennutzungsplans Widerspruch gegen die Ausweisung des Windnutzungsgebiets eingelegt und ein unabhängiges Gutachten zu möglichen Auswirkungen der Windkraftanlagen auf den Flugbetrieb gefordert. Der vom FSCO beauftragte Gutachter Dr. Volker Kassera (Ingenieurbüros CFD Consultants, Rottenburg), war bereits im vergangenen Jahr in seiner Studie zu dem Ergebnis gelangt, dass „auch bei Einhaltung aller Standardverfahren die durch die Windenergieanlagen generierten Windscherungen die in der Platzrunde fliegenden Luftfahrzeuge erheblich gefährden können“. rs

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