Windkraft - Naturschutzverbände kritisieren Untersuchungen der Fledermausbestände im Bereich Kornberg/Dreimärker als unvollständig und unzureichend

Quartiere der Mopsfledermaus bedroht?

Von 
Ralf Scherer
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Die streng geschützte europäische Mopsfledermaus fühlt sich im Bereich Kornberg/Dreimärker heimisch. Durch den Bau von Windkraftanlagen sehen Naturschutzverbände die dortige Population der seltenen Tiere bedroht.

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Durch den geplanten Bau von vier Windkraftanlagen im Bereich Kornberg/Dreimärker sehen Naturschutzverbände den Lebensraum der streng geschützten Mopsfledermaus bedroht.

Hardheim/Höpfingen. Die Mopsfledermaus ist selten geworden in Deutschland. So selten, dass sie auf der Roten Liste für bedrohte Tierarten steht und von der Europäischen Union als "streng zu schützende Art von gemeinschaftlichem Interesse" eingestuft wird. Bundesweit gibt es nur wenige Regionen, in denen die Mopsfledermaus heimisch ist. Nach den Flora-Fauna-Habitat-Kriterien (FFH) wird ihr Erhaltungszustand als "ungünstig-schlecht" eingestuft.

Im Bereich Kornberg/Dreimärker zählt die Mopsfledermaus dagegen zu den drei am häufigsten vorkommenden Fledermausarten. Das geht aus dem 51 Seiten umfassenden Fledermaus-Gutachten hervor, das die Zeag Energie AG in Auftrag gegeben hat. Das Unternehmen will im Bereich Kornberg/Dreimärker vier Windkraftanlagen bauen.

Der Naturschutzbund (Nabu) Rhein-Neckar-Odenwald sieht dadurch den Lebensraum und das Jagdgebiet dieser seltenen Tierart bedroht. In einem Entwurf für eine gemeinsame Stellungnahme des Nabu und des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) zur geplanten Änderung des Flächennutzungsplans im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens bemängeln die Naturschutzverbände die bislang vorliegenden Untersuchungen zu den Fledermausvorkommen im Planungsgebiet.

"Unvollständig und unzureichend", lautet die Kritik an dem Fledermaus-Gutachten. "Die Untersuchungen entsprechen in keinster Weise den Vorgaben der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)."

Vorgaben nicht erfüllt

Trotz des Vorkommens einer Vielzahl von Fledermaus-Arten, die Baumhöhlen bewohnen, seien keine Netzfänge durchgeführt worden, um die Tiere mit Sendern auszustatten und deren Wochenstuben-Quartiere zu ermitteln.

Stattdessen sei eine nicht nachvollziehbare Berechnung des Wochenstuben-Potenzials durchgeführt worden, die nicht den Vorgaben der LUBW entspreche und deshalb von den Naturschutzverbänden nicht anerkannt werde. "Gerade wenn es um vom Aussterben bedrohte Arten geht, kann nicht einfach so mit pauschalen Berechnungen gearbeitet werden", sagt Christiane Kranz vom Nabu Rhein-Neckar-Odenwald.

Das Fledermaus-Gutachten suggeriere, dass der Bestand der Mopsfledermaus größer sei, als bislang bekannt und somit Verluste hinnehmbar wären. "Selbst wenn es bei der Mopsfledermaus einen leicht positiven Bestandstrend geben sollte, so muss doch alles dafür getan werden, dass dieser anhält", betonen die Naturschützer.

"Nach den Vorschriften der FFH-Richtlinie müssen alle von ihr geschützten Arten in einen günstigen Erhaltungszustand versetzt werden. Davon sind wir bei der Mopsfledermaus noch sehr weit entfernt."

Der Nabu stützt sich in seiner Bewertung auch auf Untersuchungen des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, wonach "bei Eingriffen in den Quartierkomplex unmittelbar der Kernlebensraum einer der jeweils wenigen Kolonien betroffen ist". Aufgrund der Seltenheit von Waldstandorten mit geeignetem Quartierangebot für die Mopsfledermaus bewertet die Untersuchung eine Beeinträchtigung des Lebenraums als "schwerwiegend".

Ersatzquartiere anbieten

Je verlorenem Quartier müssten nach Ansicht der Naturschutzverbände vier bis fünf Rund- oder Flachkästen als Ausweichmöglichkeit aufgestellt werden: "Die Fledermäuse brauchen eine hohe Auswahl an Ersatzquartieren, da sie sehr empfindlich auf unterschiedliche mikroklimatische Bedingungen reagieren." Fledermauskästen seien dabei immer nur eine Zwischenlösung. Langfristig müssten Ersatzwaldflächen mit einem hohen Alt- und Totholzanteil geschaffen werden.

Die kritische Auseinandersetzung mit dem Fledermaus-Gutachten ist ein Bestandteil der Stellungnahme von Nabu und BUND zur geplanten Änderung des Flächennutzungsplans im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens. Bis die Offenlage am 15. September endet, wollen die Naturschutzverbände sämtliche Einwendungen in den für sie relevanten Bereichen vorbringen.

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