Hardheim. Im Rahmen der neuen FFH-Verordnung wird der Verlauf der FFH-Gebiete parzellengenau festgelegt. Der Hardheimer Gemeinderat war vor längerer Zeit darüber informiert worden, welche Flächen das im Gemeindegebiet im Einzelnen betrifft. Daraufhin hatte die Gemeinde dem Regierungspräsidium Karlsruhe Vorschläge, Bedenken und Anregungen unterbreitet, welche Bereiche aus ihrer Sicht aus dem FFH-Gebiet herausgenommen werden sollten. Diese Vorschläge wurden nun vom Regierungspräsidium abgelehnt, wie Bürgermeister Rohm den Gemeinderat informierte. Demnach werden die ztn, die Kläranlage, die Freihalteterrasse für die Umgehungsstraße und die Tennisanlagen nicht aus dem FFH.Gebiet herausgenommen und von dessen einschränkenden Bestimmungen befreit. i.E.
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