Thema Windrad - BI legt Beschwerde bei Kommunalaufsicht ein

Ist Bürgerentscheid überhaupt zulässig?

Von 
Norbert Seybold
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Großrinderfeld. Laut Gemeinderatsbeschluss vom 8. August soll über das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative "Pro Bürger, Contra Riesenwindrad" am 24. September abgestimmt werden. Es richtet sich gegen den Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans "Flachslanden, Heßberg, Werbachhäuser Berg".

Knapper Zeitplan

Hatte die Bürgerinitiative schon während der Gemeinderatssitzung auf den sehr knappen Zeitplan hingewiesen, hat sie nun eine Kommunalaufsichtsbeschwerde beim Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde eingelegt. Dies bestätigte auf Anfrage der FN der Sprecher der BI, Rainer Gerhards.

Laut Aussage von Bürgermeisterin Anette Schmidt während dieser Gemeinderatssitzung, so Gerhards, sei im Hinblick auf das angestrebte Bürgerbegehren "alles klar."

Wie sich aber nun herausstellte, stimme diese Aussage nicht. Die stellvertretende Bürgermeisterin Helga Koch teilte der BI mit: " ... möchte ich Sie aber darauf hinweisen, dass derzeit bei übergeordneten Behörden noch eine rechtliche Prüfung hinsichtlich des Bürgerbegehrens/Bürgerentscheids läuft. Die Dringlichkeit in dieser Sache ist dort bekannt." Dies wiederum nahm der Sprecher der BI zum Anlass, beim Landratsamt nach dem Stand der Dinge nachzufragen. "Unserer Auffassung nach muss die Erklärung der Zulässigkeit nach Paragraf 21 Gemeindeordnung Baden-Württemberg bindende Wirkung für alle Verfahrensbeteiligten haben. Dies ist aber gerade dann nicht der Fall, wenn der Gemeinde bekannt ist, dass rechtliche Prüfungen seitens übergeordneter Behörden noch andauern. Denn diese Prüfungen könnten ja der Zulassung widersprechende Gründe ergeben", so Gerhards. "Warum wurde nicht einfach zu Ende geprüft?"

Die Gemeinde/der Gemeinderat hätten somit rechtswidrig gehandelt und damit sei der Beschluss des Gremiums nichtig.

Innenministerium prüft

Die Kommunalaufsicht beim Landratsamt habe die Frage nun an die oberste Rechtsaufsichtsbehörde, das Innenministerium, weitergeleitet. Es gebe nicht die Gewissheit, dass der Beschluss des Gemeinderats rechtswidrig ist und damit das Gesetz verletzt, so das Landratsamt.

Als Hintergrund: Ein Bürgerentscheid kann laut der Gemeindeordnung Baden-Württemberg nicht über Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften stattfinden, sondern lediglich über einen "verfahrenseinleitenden Beschluss" (Paragraf 21 Absatz 6).

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