"Kornberg/Dreimärker" - Rechtsanwalt beantragt Akteneinsicht / Neue Landschaftsschutz- und Artenschutzgutachten liegen vor

Kampf gegen Windkraftstandort

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Mit einem Landschaftsschutz- und einem Artenschutzgutachten macht die BGN weiter Front gegen den geplanten Windkraftstandort "Kornberg/Dreimärker".

© Eirich-Schaab

Hardheim/Höpfingen. Mit einem Landschaftsschutz- und einem Artenschutzgutachten macht die BGN weiter Front gegen den geplanten Windkraftstandort "Kornberg/Dreimärker".

Die Bürgerinitiative für Gesundheit und Naturschutz (BGN) hat die Kanzlei Baumann in Würzburg beauftragt, Akteneinsicht über das komplette Verfahren zu beantragen. Beide oben genannten Gutachten hat die BGN an die Bürgermeister Volker Rohm (Hardheim) und Adalbert Hauck (Höpfingen) sowie an die Vorsitzenden der Gemeinderatsfraktionen von Hardheim und Höpfingen verschickt.

Sowohl das Artenschutz- als auch das Landschaftsschutzgutachten sind auch dem Landratsamt Mosbach und dem Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn zugestellt worden. Sie wurden, so die BGN in einem Schreiben, das auch den Fränkischen Nachrichten zugegangen ist, vom "Landesverband baden-württembergischer Bürgerinitiativen gegen Windkraft in Natur- und Kulturlandschaften Karlsruhe" (LVBW) in Auftrag gegeben und in Zusammenarbeit mit dessen Anwälten ausgearbeitet worden.

Der Verband wurde Mitte 2014 mit 14 Bürgerinitiativen gegründet. Ihm gehören mittlerweile rund 40 Bürgerinitiativen aus allen Teilen von Baden-Württemberg an.

Die von der BGN in Auftrag gegebene, erweiterte artenschutzrechtliche Beobachtung des Gebietes am "Kornberg/Dreimärker", so eine weitere Ankündigung der BGN, befinde sich im Moment noch in Bearbeitung und werde in einigen Wochen nachgereicht.

Entgegen der Aussage von Bürgermeister Rohm, dass keine wesentlichen Beeinträchtigungen vorlägen, könne die BGN heute bereits Gegenteiliges bestätigen. Und weiter heißt es in dem vom Vorsitzenden Dieter Popp unterschriebenen Brief: "Wir hatten nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass die BGN das Gutachten des Büros Beck stark in Frage stellt."

Die BGN habe in der Vergangenheit leider sehr viel Lehrgeld zahlen müssen, heißt es weiter. Daher werde zukünftig alles schriftlich und öffentlich dokumentiert. Bürgermeister Rohm werde nochmals aufgefordert, die angeblich von der BGN ausgesprochenen Unwahrheiten im Detail zu benennen. "Wir stellen hiermit nochmals eindeutig klar, dass die BGN niemals Unwahrheiten ausgesprochen hat, geschweige denn verbreitet."

Und mit der Anzeige der "Ehrbaren Bürger von Höpfingen" bei der Staatsanwaltschaft habe die Bürgerinitiative weder etwas zu tun, noch sei diese von ihr initiiert worden.

"Bürgerwillen missachtet"

Zum wiederholten Mal beklagt die Bürgerinitiative, dass "beide Verwaltungen mit den Bürgermeistern an der Spitze den Bürgerwillen bei zwei Unterschriftenaktionen missachtet" haben. Auch die letzte Chance zur Befriedung, indem man sich für das erweiterte Verfahren einsetzt, sei vertan worden. Die Bürger sollen bei einem Vororterörterungstermin, dieser findet nur beim erweiterten Verfahren statt, nicht die Gelegenheit bekommen, ihre Einwände persönlich am Ort des Geschehens vorzubringen. Auch hätten beim erweiterten Verfahren die Genehmigungsbehörden unter anderem ob der Fülle der Gutachten sowie der Brisanz des Vorhabens eine von sieben auf zehn Monate verlängerte Bearbeitungszeit gehabt.

"Rücksichtsloses Vorgehen"

"Auch hier zeigt sich wieder, das nach unserer Meinung rücksichtslose Vorgehen der Gemeinden. Auf Gedeih und Verderb soll in Windeseile gegen den Willen der Bürger der Windpark inmitten eines Naturschutz FFH-Gebietes und viel zu nah an drei Wohnbaugebieten durchgezogen werden", so die BGN.

Die Bürgerinitiative bringt weiter das "Königsrecht" einer jeden Gemeinde ins Spiel: das Planungsrecht. Hier verweist die BGN auf den Paragrafen 36 des Bundesbaugesetzes. Sollten sich für die Gemeinde und deren Bürger zukünftig Einschränkungen, wie etwa Erweiterung der Baugebiete, Gesundheitsgefährdung der Bürger durch Infraschall, Schall oder Befeuerung ergeben, müsse für die Windkraft keine Fläche ausgewiesen werden. "Zumal insbesondere auf Gemarkung Hardheim der Windkraft mit Flächen in Erfeld und Gerichtstetten schon genügend Raum gewährt wurde. Somit können wir das immer wieder propagierte Argument, der Windkraft sei substantiell genügend Raum zu gewähren, auch nicht nachvollziehen."

Die BGN verfolge weiterhin das Ziel, den Bau des geplanten Windparks "Kornberg/Dreimärker" zu verhindern, und zwar, so wird nochmals nachhaltig betont, mit "offenem Visier" und unter Einbeziehung aller verfügbaren Rechtsmittel.

Aus Sicht des LVBW habe sich herausgestellt, dass das geplante Vorhaben möglicherweise gegen geltendes EU-Recht verstößt. "Wir werden Sie über unsere weiteren Schritte au dem Laufenden halten", heißt es abschließend. Und weiter: "Wir erwarten aber auf unsere Fragen endlich eine öffentliche Antwort. Dies dürfe die Bürger von ihren Bürgermeistern zu Recht erwarten." mar

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