Würzburg/Königshofen. Mit Voodoo-Zauber seiner afrikanischen Heimat hat ein 27-jähriger Mann aus einer Gemeinschaftsunterkunft in Lauda-Königshofen nach seiner Festnahme einen Kriminalbeamten einzuschüchtern versucht und seine Freilassung verlangt: Sonst müsse der mit dem Schlimmsten rechnen. Der Kommissar (38) ließ sich nicht beeindrucken, ihm ist seitdem auch nichts passiert, aber der Mann aus Afrika ist vom Landgericht Würzburg wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden.
Vor Gericht wechselte der Angeklagte sein Verteidigungskonzept, weg von Voodoo-Ritualen und ganz ohne Drohung: Gott sei sein Zeuge dafür, dass er in Würzburg in der Wohnung einer 19 Jahre jungen Frau früh um fünf weder seine Hose ausgezogen hat noch Hose und Slip seines angeblichen Opfers. Das stimme so, denn er sei Christ und da lüge man nicht.
Eine Strafkammer konnte ihm dabei nicht folgen: In der ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht habe er ausgesagt, dass er die 19-Jährige in seinem Leben zum ersten Mal vor Gericht gesehen hat, in der zweiten Prozessrunde behauptete er, die junge Frau habe ihm auf der Straße ein Zeichen gegeben, ihr in ihre Wohnung zu folgen. Bei der Kripo hatte er angegeben, dass er nach einer heißen Disko-Nacht in Würzburg noch ein bisschen Sex suchte, vor Gericht sagte er, er habe nur irgendwo ausruhen wollen, bis am Morgen der erste Zug nach Lauda fährt. Und außerdem ist der Mann unter mindestens zwei Namen in Deutschland unterwegs und gibt mal Nigeria als sein Heimatland an und dann wieder Kamerun.
Psychische Folgen
Nach der Vergewaltigung durch einen fremden Mann im eigenen Schlafzimmer leidet die junge Frau fast zwei Jahre nach der Tat immer noch unter den psychischen Folgen des Verbrechens und hat häufig Angst. In der Tatnacht hatte sie mit Arbeitskollegen in einer Gaststätte gefeiert und dabei, so das Gericht, nicht nur viel, sondern auch durcheinander getrunken.
Auf dem Heimweg in den frühen Morgenstunden konnte sie kaum noch laufen, ein Taxifahrer verweigerte unter Hinweis auf den Zustand der jungen Frau die Fahrt. Gemeinsam hat man die 19 jährige mehr getragen als gestützt , eine Kollegin hat sie "in den Kleidern" ins Bett gelegt und dann die Wohnung verlassen.
Der Angeklagte, zu der Zeit auch unterwegs, hat die Situation nach Überzeugung von Staatsanwaltschaft und Gericht "erkannt und ausgenutzt". Er folgte den Frauen, schlich in das Wohnhaus und gelangte, als die Freundin des Opfers weg war, "irgendwie" in deren kleine Wohnung, in die die 19-Jährige erst wenige Tage vorher eingezogen war. Entweder war die mehrfach beschädigte Wohnungstür nicht richtig ins Schloss gefallen oder der Angeklagte hat geklingelt oder geklopft und die junge Frau dachte, die Freundin habe was vergessen. Jedenfalls ist die stark betrunkene Frau später aufgewacht, hat einen fremden Mann im Bett gesehen und bemerkt, dass der sie ausgezogen hatte. Widerstand habe sie versucht, der sei allerdings, unter anderem alkoholbedingt, zu gering gewesen.
Im Zimmer hat die Kripo später ein beschädigtes Armband und einen Ohrring des Tatverdächtigen gefunden, die Rechtsmediziner stellten Spermaspuren des Angeklagten auf der Kleidung des Opfers fest. Als die Frau fast hysterisch, so Hausbewohner später, um Hilfe und immer wieder "verpiss dich" rief, war der Mann gegangen und hatte, da noch Zeit war bis zur Abfahrt seines Zuges, eine weitere Disko aufgesucht.
Stundenlang, so das Opfer, habe sie dann geduscht und sei tagelang in panischer Angst gewesen, dass der Unbekannte sie vielleicht mit Aids infiziert haben könnte. Das war aber nicht der Fall, an den Oberschenkeln und im Genitalbereich wurden massive Kratzspuren festgestellt.
In Bad Mergentheim war der Mann bereits wegen Vergewaltigung einer 13-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt worden und stand danach unter sogenannter Führungsaufsicht. Zu den vereinbarten Gesprächen, so eine Bewährungshelferin, kam er meistens nicht, wie sich später herausstellte unter anderem deswegen, weil er nach Norwegen gefahren war und dort ohne Erfolg Asyl beantragt hatte. Egal wie das Asylverfahren ausgehe, sagte der Angeklagte, er werde in Deutschland bleiben und hier ein neues Leben beginnen.
Seinen Familienstand gab er mit "verlobt" an und wie er eine 46 Jahre alte Verkäuferin aus Würzburg kennenlernte, das schilderte die von seiner Unschuld überzeugte, zur Heirat entschlossene Frau als Zeugin vor Gericht so: Sie habe ihre alte Mutter zum Arzt gebracht, da habe sie auf der Straße ein netter Afrikaner angesprochen und ihr für den Fall, dass sie ihn mal treffen wollte, seine Handynummer gegeben. Sie wollte.
Das Urteil, vier Jahre Haft, kommentierte der Angeklagte beim Verlassen des Sitzungssaales so: er sei nur wegen seiner Hautfarbe verurteilt worden, für etwas, was er gar nicht gemacht hat. Da er bei einem früheren Prozess nach der Urteilsverkündung für Randale im Gerichtssaal gesorgt hatte, war er diesmal während des ganzen Verfahrens an Händen und Füssen gefesselt.
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