Verbandsversammlung vertagt

"Wollen erst Rechtssicherheit"

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Walldürn/Hardheim. Die für den 12. Juli vorgesehene Verbandsversammlung fällt aus. Dort hätte das Thema Windkraft eine zentrale Rolle gespielt. Bei der Sitzung sollte der Kriterienkatalog für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans, Teilkapitel Windkraft, auf der Tagesordnung stehen.

Die Bürgermeister der drei Verbandsgemeinden Walldürn, Hardheim und Höpfingen haben sich auf die Vertagung geeinigt, sagte Walldürns Bürgermeister Markus Günther, der auch Vorsitzender des Verbandes ist, im Gespräch mit den FN. "Derzeit sind noch zu viele rechtliche Fragen offen, als dass man den Kriterienkatalog verabschieden könnte", sagte Günther. Der Kriterienkatalog regelt anhand einer Auflistung von Tabu- und Abwägungskriterien, welche Gebiete für Windkraft in Betracht kommen.

Neuer Termin 27. Juli

Die Verbandsversammlung findet nun voraussichtlich am 27. Juli statt. Ob es dann aber um den Katalog gehe, sei noch nicht sicher. Vor einem Beschluss wolle der Verband Rechtssicherheit haben, so Günther weiter. Dazu würden Gespräche etwa mit dem Regierungspräsidium, dem Regionalverband oder dem Landratsamt geführt. Es gebe bei dem Thema noch so viel Unklares, dass man sich nicht in der Lage sehe, den Flächennutzungsplan fortzuschreiben. Das betreffe etwa den Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung.

Gerade das sei ein Punkt, der viele Bürger bewege. Im Katalog stehen 750 Meter, wofür sich auch Höpfingen ausgesprochen hat. Der Walldürner Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung in der vergangenen Woche für 1000 Meter ausgesprochen. Hardheim hat noch keine Entscheidung getroffen. Auch die Frage nach der rechtlichen Relevanz eines solchen Votums soll dann geklärt werden.

Konsens ein Ziel

Ziel sei neben der Klärung rechtlicher Fragen auch, einen Konsens im Gemeindeverwaltungsverband zu erreichen. "Wir wollen eine tragfähige Lösung für alle drei Gemeinden", sagte Günther.

Ob man den Flächennutzungsplan überhaupt weiterentwickeln müsse, ist für den Vorsitzenden eine diskussionswürdige Frage. Andere Kommunen würden aufgrund des komplexen Sachverhalts und teilweise unklarer rechtlicher Vorgaben erst einmal abwarten. Dann gelte das alte Recht - und danach ist der Bau von Windkraftanlagen ebenfalls möglich: Über ein Zielabweichungsverfahren. mar

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