Gemeinderat Walldürn tagte - Das Thema Windkraft nahm bei der Sitzung breiten Raum ein / Mindestabstand soll 1000 Meter betragen

Windräder sollen weiter wegrücken

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Ralf Marker
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Das Thema Windkraft wurde bei der Sitzung des Walldürner Gemeinderates ausgiebig diskutiert. Der Rat beschloss, den Abstand zur Wohnbebauung von 750 auf 1000 Meter zu erhöhen. Das Bild zeigt Windräder auf bayrischer Seite, vom badischen Gottersdorf aus gesehen.

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Walldürn. Windräder sollen von den Ortschaften wegrücken. Der Gemeinderat beschloss bei seiner Sitzung am Montag, dass der Mindestabstand zur Wohnbebauung von 750 auf 1000 Meter erhöht wird.

Zahlreiche Zuhörer verfolgten die Sitzung des Gemeinderates. Vorwiegend kamen sie aus Reinhardsachsen. Dort hatte die Bürgerinitiative "Keine weiteren Windräder in /um Reinhardsachsen / Kaltenrunn" eine Liste mit 181 Unterschriften gesammelt. Die Initiative wendet sich gegen das geplante Windenergie-Vorranggebiet "Tannenäcker". Dem Beschluss war eine längere Diskussion vorausgegangen. Einheitlich waren die Räte für die 1000 Meter-Regelung. Genau das war schon im Ausschuss für Technik und Umwelt am 15. Juni thematisiert worden. Und da wurde auch die Beschlussempfehlung an den Gemeinderat gefasst, den Abstand von 750 Meter auf 1000 Meter zu erhöhen.

Kriterienkatalog im Blick

Zum Einstieg ins Thema hatte Bürgermeister Markus Günther verdeutlicht, dass es bei dieser Sitzung nicht um Flächen und Standorte von Windkraftanlagen gehe, sondern um den so genannten Kriterienkatalog. Der regelt anhand einer Auflistung von Tabu- und Abwägungskriterien, welche Gebiete für Windkraft in Betracht kommen. "Wir müssen der Winkraft substanziell Raum geben, Windkraftanlagen sollen gebündelt gebaut werden", so der Bürgermeister weiter. Damit soll eine Verspargelung der Landschaft durch Windkraftanlagen vermieden werden. Wenn die Stadt nicht die Flächen vorgebe, dann werden sie der Stadt von außen vorgegeben.

Vorgestellt wurde der Katalog von Sandra Lanig vom Büro Klärle, Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt, in Weikersheim. Demnach gibt es auf dem Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes (GVV) 23 Windpotenzialflächen, davon liegen zehn auf Gemarkung Walldürn. Drei davon sind zerschnitten, das heißt Teile der Fläche sind auf dem Gebiet der Nachbargemeinden im Gemeindeverwaltungsverband, sieben liegen komplett auf Walldürner Gebiet.

Demnach gibt es folgende Windpotenzialflächen:

Gebiet F 1, südlich Wettersdorf, 368 Hektar, Windgeschwindigkeit 5,5 bis 6 Meter pro Sekunde in 140 Meter Höhe..

Gebiet F 2, westlich Gerichtstetten, 237 Hektar, 5,5 bis 5,75 Meter.

Gebiet F 4, nordwestlich Altheim, 160 Hektar, 5,5 bis 5,75.

Gebiet F 5, nordwestlich Hornbach, 149 Hektar, 5,5 bis 6.

Gebiet F 6, nördlich Walldürn / südlich Glashofen, 130 Hektar, 5,5 bis 5,75.

Gebiet F 9, nördlich Rippberg/Gottersdorf, 98 Hektar, 5,5 bis 6.

Gebiet F 10, westlich Altheim, 95 Hektar, 5,5 bis 5,75.

Gebiet F 11, nördlich Wettersdorf / östlich Reinhardsachsen, 86 Hektar, 5,5 bis 6.

Gebiet F 12, südwestlich Altheim, 72 Hektar, 5,5 bis 6.

Gebiet F 14, nordwestlich Walldürn, 60 Hektar, 5,5 bis 5,75. (Wegen Artenschutz gestrichen).

Das Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes hat eine Fläche von 22 347 Hektar. Für Windkraft kommt eine Fläche von 2386 Hektar in Betracht, auf Gemarkung Walldürn sind es 1047 Hektar.

Norbert Riedl, der Leiter des Bauverwaltungsamtes, berichtete anschließend über die Gespräche mit den Ortschaftsräten. Die wünschen sich durch die Bank alle keine Vorranggebiete für Windkraftanlagen, sehen aber auch die rechtliche Vorgaben. Alle Ortschaftsräte plädieren aber für einen Mindestabstand von 1000 Metern. Argumente sind - auch mit Blick auf die auf bayrischer Seite nahe an den Ortsteilen stehenden Windräder - eine Umzingelung mit solchen Anlagen, was sich auch negativ auf den Tourismus und den Fremdenverkehr auswirken könne.

In der Diskussion gab Christine Böhm (WAL) zu bedenken, dass man sich mit der Änderung des Abstands möglicherweise planungsrechtlich angreifbar mache. Ramona Paar (FWV) fragte nach, ob kleinere Flächen ausgewiesen werden könnten. Das geht laut Sandra Lanig nicht, weil eine Bündelung der Anlagen das Ziel sei. Und auf einer kleinen Fläche könne man keinen Windpark bauen.

Jürgen Schmeiser (DCB), Rolf Günther (SPD), Winfried Kister (Ortsvorsteher von Reinhardsachsen und Kaltenbrunn) und Agnes Sans (FWV) sprachen sich unisono für den größeren Abstand aus. Der Bürgermeister verwies darauf, dass 2015 bei der Einspeisung von Erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung in das Netz der Stadtwerke zeitweise die Erzeugung größer war als der Verbrauch und vorhandene Windräder wegen Netzüberlastung im vorgelagerten Netz abgeschaltet oder abgeregelt werden mussten. Theo Staudenmaier (CDU) regte an abzustimmen, da das Thema bereits im Technischen Ausschuss behandelt wurde, und sich für ihn keine neuen Erkenntnisse ergeben hätten.

Dann wurde auch abgestimmt. Da ging es zunächst um den Kriterienkatalog mit Ausnahme der Punkte 2a und 2b. 2a regelt den Abstand zu Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen, 2b den zu Freizeitwohnen, Sonderbauflächen beziehungsweise sonstigen Nutzungen mit Schutzanspruch. Der Katalog passierte den Rat bei einer Enthaltung. Über den Punkt 2a musste zwei Mal abgestimmt werden, weil bei der Auszählung eine Stimme fehlte. Das Ergebnis: 22 Ja-Stimmen, drei Nein, fünf Enthaltungen. Das gleiche Ergebnis gab es bei der Abstimmung über den Punkt 2b.

Abgestimmt wurde auch noch über einen Antrag der DCB, die das bayrische Modell auch in Walldürn umgesetzt sehen wollte. Dort muss der Abstand eines Windrads zur nächsten Siedlung mindestens das Zehnfache ("10H") der Bauhöhe betragen. Außer der DCB selbst stimmte aber niemand für den Vorschlag.

Ziel ist, so der Bürgermeister weiter, dass für den Gemeindeverwaltungsverband ein einheitlicher Katalog verabschiedet wird. Die Sitzung soll am 12. Juli stattfinden. In der Versammlung hat die Stadt Walldürn genauso viele Stimmen wie die Gemeinden Höpfingen und Hardheim. Bei Stimmengleichheit wäre der Beschluss des Walldürner Rates hinfällig und es würde der Kriterienkatalog mit der 750 Meterregel greifen.

Klare Absage

Zur Sitzung soll daher noch ein Kompromissvorschlag ausgearbeitet werden. Der würde besagen, das der Abstand bei Wohnbauflächen bei 1000 Meter bleibt, bei Mischgebieten soll er 750 Meter betragen. An das Büro Klärle erging ein entsprechender Prüfauftrag.

Eine klare Absage erteilte der Bürgermeister einer ins Spiel gebrachten gemeinsamen Sitzung der Gemeinderäte der drei Verbandsgemeinden. "Eine solche Sitzung hat keine Entscheidungskompetenz. Die Verbandsversammlung ist das zuständige Gremium."

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Redaktion Redakteur bei den FN

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