Windkraft - "Bürgerinitiative für Gesundheit und Naturschutz" schließt sich Petition an

"Waldflächen sollten generell tabu sein"

Von 
Ralf Scherer
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Hardheim/Höpfingen. Um den Bau der geplanten sechs Windkraftanlagen im Gebiet "Kornberg/Dreimärker" zu verhindern, hat sich die "Bürgerinitiative für Gesundheit und Naturschutz" (BGN) Hardheim einer Petition der Bürgerinitiative "Pro Schurwald" an den Landtag angeschlossen. Mit dieser Petition 15/05074 vom 24. April 2015 wollen die Initiatoren und zwischenzeitlich auch zahlreiche weitere Bürgerinitiativen in ganz Baden-Württemberg verhindern, dass speziell landeseigene Waldflächen - und analog dazu auch gemeindeeigene Flächen - für den Bau von Windkraftanlagen verpachtet werden, solange es verträgliche Standorte außerhalb des Waldes gibt. Wo die Verwaltungen bereits entsprechende Verträge abgeschlossen haben, verlangen die Petenten deren Aufhebung.

"Das Vorgehen der Landesregierung ist voreilig und überhastet", so der Vorwurf in der Petition. In der Regel sei zum Zeitpunkt des Abschlusses der Pachtverträge noch gar nicht nachgewiesen, ob die Flächen überhaupt für eine Windkraftnutzung geeignet sind. Zudem sei die Auswahl der Projektierer intransparent und für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar. Besonders kritisch sieht "Pro Schurwald" die Verpachtung ökologisch sensibler und wertvoller Waldflächen.

Alles Aspekte, die auch die Bürgerinitiative seit Bekanntwerden des Projekts "Kornberg/Dreimärker" ins Feld führt, um den Bau der sechs Anlagen abzuwenden. "Für die Realisierung müssten zehn Prozent des 75 Hektar großen Waldgebiets gerodet werden", argumentiert die BGN in ihrem Schreiben an den Petitionsausschuss. "In einem derart sensiblen Gebiet Windkraftanlagen zu planen, macht nicht im entferntesten Sinn."

Zweifel an Gutachten

Laut einem Gutachten der Kanzlei Caemmerer-Lenz (Karlsruhe) verstoße der Bau der Windräder in dem FFH-Gebiet "sehr wahrscheinlich" gegen höherrangiges Bundes- und EU-Recht und verletze die Artenschutzregelung. Ein diesbezügliches Gutachten des Büros Beck aus Darmstadt habe die BGN von Anfang an angezweifelt. Ein von der BGN in Auftrag gegebenes Gutachten habe die Zweifel bestätigt und völlig andere Ergebnisse gebracht. Unter anderem habe das Büro Beck einen Rotmilanhorst mit zwei Jungtieren übersehen.

Kritik am Vertragsabschluss

Kritisch sehen die Verantwortlichen der BGN auch die Art und Weise des Vertragsabschlusses mit der Zeag AG, obwohl zu diesem Zeitpunkt nicht feststand, ob an diesen Standorten überhaupt gebaut werden darf. Eine Ausschreibung des Projekts habe zudem nicht stattgefunden.

Unabhängig davon müsse beim Bau von Windkraftanlagen ein ausreichender Abstand zu Wohngebieten eingehalten werden. "Wir setzen uns für eine angemessene und gesundheitlich unbedenkliche Abstandsregelung ein", heißt es in dem Schreiben an den Petitionsausschuss. Bei Großanlagen müsse deshalb der Abstand mindestens das Zehnfache der jeweiligen Anlagenhöhe betragen. "Die Aufgabe verantwortungsbewusster Politik ist Vorsorge, nicht Augen zu und durch", so die BGN. "Waldflächen sollten generell für die Windkraftnutzung tabu sein."

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