Bürgerversammlung - Ehrenfried Scheuermann wartete mit detaillierten Informationen auf / Standort im Bereich "Kornberg-Häusernbuckel" / Friedhofsanierung

Thema Windkraft beschäftigt Höpfinger

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Auch in Höpfingen (Bild) ist das Thema "Windkraft" aktuell. Nähere Informationen dazu gab Bürgermeister Scheuermann in einer Bürgerversammlung.

© Eirich-Schaab

Höpfingen. "Windkraftnutzung auch auf der Gemarkung Höpfingen?" Nachdem bisher dort keine Windkraftanlagen möglich waren, könnte eine solche Anlage künftig bei einer konkreten Planung und einer rechtskräftigen Ausweisung im Bereich "Kornberg-Häusernbuckel" entstehen. Über die erforderliche Vorgehensweise informierte Bürgermeister Ehrenfried Scheuermann am Montagabend in der Obst- und Festhalle im Rahmen einer Bürgerversammlung. Weitere Themen der Versammlung, zu der sich Ehrenfried Scheuermann sicherlich einen besseren Besuch gewünscht hätte, waren Informationen zur Fortführung der Stadtsanierung sowie zur Gestaltungsplanung des Friedhofs Höpfingen.

Wie Bürgermeister Ehrenfried Scheuermann zu Beginn seiner Ausführungen zum Thema "Windkraft" betonte, sei in einer Gemarkung eine generelle Verhinderung dieser Energienutzung nicht mehr möglich. Wenn in Höpfingen eine Nutzung erfolge, dann nur zum Nutzen der Allgemeinheit und nicht zum alleinigen Vorteil privater Betreiber.

Voraussetzung für die Nutzung von Windenergie sei ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan, der durch einen Bebauungsplan konkretisiert werde. Bei der Ausweisung von Konzentrationszonen müsse zunächst das gesamte Gebiet des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Höpfingen-Walldürn überprüft werden. Zu beachten seien dann auch die gesetzlichen und nachbarschützenden Vorschriften.

Wie der Bürgermeister weiter darlegte, sind bei der Ausweisung von Konzentrationsflächen folgende Puffer (Abstandsflächen) zu beachten: Wohnbauflächen (Ortsanlagen) 750 Meter, gewerbliche Bauflächen 300 Meter, Aussiedlungen 500 Meter und Freileitungen 100 Meter. Die ausgewiesenen Flächen müssen außerdem windergiebig sein.

Auf der Gemarkung Höpfingen ergeben sich unter Berücksichtigung dieser Kriterien nur wenige Freiflächen. Favorisiert werde der Bereich Kornberg-Häusernbuckel mit einer verwertbaren Größe von 86 Hektar.

Bei der Voranhörung der Träger öffentlicher Belange (Fachbehörden) erfolge eine erste Klärung, ob für die ermittelten Flächen sonstige Hindernisgründe bestünden. Gleichzeitig erfolge die Beteiligung der Bürger. Danach könne man das förmliche Anhörungsverfahren mit den naturschutzrechtlichen Untersuchungen sowie die Erhebung der Kosten einleiten. Bei einer Aussicht auf Genehmigung werde man das Parallelverfahren zur Erstellung eines Bebauungsplanes einleiten. Nach Rechtskraft der Ausweisung von Konzentrationsflächen bestehe für alle übrigen Gemarkungsflächen ein Verbot zur Windkraftnutzung.

Realisiert werde die Windkraftnutzung jedoch nur dann, wenn die Gemeinde mit allen Grundstückseigentümern im Konzentrationsbereich Einvernehmung erziele und man eine Genossenschaft bilde. Jeder Versuch eines Alleingangs verhindere die Beteiligung an der Genossenschaft und somit eine erfolgreiche Realisierung der Windkraftanlage.

Schnell abgehakt war der zweite Tagesordnungspunkt: Es gab Informationen zur Fortführung der Dorfsanierung. Da der vorgesehene Referent Frieder Kessler vom zuständigen Planungsbüro nicht anwesend war, fasste sich Bürgermeister Ehrenfried Scheuermann kurz. Er appellierte an die Interessenten im Sanierungsgebiet (Kolpingstraße, Kirchenstraße, Engelgasse), sich mit der Gemeindeverwaltung zwecks der erforderlichen Regularien in Verbindung zu setzen.

Breiten Raum in der Bürgerversammlung nahmen die Ausführungen von Bürgermeister Scheuermann zur Gestaltung des Friedhofs Höpfingen ein. Seit 2010 laufen die Planungen zur Weiterentwicklung, wobei die Neugestaltung der Parkfläche entlang der B 27 den Ausgangspunkt bildete. Im Gemeinderat wurden die verschiedenen Varianten diskutiert. Nur Längsparkplätze seien genehmigungsfähig. Erforderlich seinen weitere Ersatzparkplätze, die Sanierung der Friedhofsmauer, die Neukonzeption von Urnengräber sowie die Gesamtgestaltung im Eingangsbereich.

Zusammen mit diesen Planungen habe die Gemeindeverwaltung die entsprechenden Zusschussanträge gestellt, die dann auch positiv beschieden worden seien. Nun soll die Neugestaltung des Friedhofs Schritt für Schritt erfolgen. Die Planung sehe nun zunächst seitlich (westlich des Friedhofs) neben dem Friedhof einen Ersatzparkplatz vor, einen neuen Direktzugang, einen zusätzlichen Ablageplatz für Abfälle sowie die Umgestaltung der oberen beiden Gräberfelder.

Bei der Sanierung der Friedhofsmauer ist der Einbau von Urnengräber eingeplant. Eine Zufahrt für die Bauarbeiten ist erforderlich. Versetzt wird das Kreuz für die Heimatvertriebenen, die Urnenerdgräber werden neu angelegt und der Haupteingang erfährt eine Aufweitung und Neugestaltung.

Es wird, so Bürgermeister Scheuermann, auch darüber nachgedacht, für einen Ruhehain einen erweiterten Zugang hinter der Leichenhalle anzulegen.

Unter "Verschiedenes" wies der Rathauschef auf anstehende Termine (ck)

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