Windpark "Kornberg/Dreimärker" - Projektgegner befürchten Umgehung der beschlossenen Höhenbegrenzung / Befangenheit moniert

"Massive Täuschung der Öffentlichkeit"

Von 
Ralf Scherer
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Windkraftanlagen bis 210 Meter Höhe (Beispielbild oben) dürfen ohne Blattspitzenbefeuerung betrieben werden. Bei größeren Anlagen ist diese zusätzlich zu den Positionslichtern erforderlich. Die geplanten Windräder im Bereich "Kornberg/Dreimärker" sollen maximal 210 Meter hoch werden dürfen.

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Hardheim/Höpfingen. In ihren Stellungnahmen zur Änderung der Flächennutzungspläne sind sich die Bürgerinitiative für Gesundheit und Naturschutz (BGN) Hardheim und die Bau- und Betriebs GmbH (BBG) des Flugplatzes Walldürn einig. Der Windpark "Kornberg/Dreimärker" darf nicht genehmigt werden: "Wir bekräftigen nochmals, dass dieser Standort in keinster Weise für Windkraftanlagen geeignet ist."

Diese grundsätzliche Ablehnung des Projekts basiert auf einer ganzen Reihe von Einwänden, die die Gegner des Vorhabens beim Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Hardheim-Walldürn im Rahmen der Offenlage geltend gemacht haben.

Bis 3. November bestand die Möglichkeit, die Planungsunterlagen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Inzwischen sind die Mitarbeiter des GVV damit beschäftigt, alle eingegangenen Anregungen und Bedenken abzuarbeiten. "Wir befinden uns mitten im Verfahren", teilte ein Vertreter des GVV auf Anfrage der Fränkischen Nachrichten mit. Wann sich die Verbandsversammlung erneut mit dem Thema beschäftigen wird, ist deshalb noch nicht absehbar.

"Grober Verfahrensfehler"

Zu prüfen hat die Behörde in diesem Zusammenhang auch den Vorwurf, dass die von der Verbandsversammlung am 27. Juli beschlossene Höhenbegrenzung der Windkraftanlagen auf maximal 210 Meter nicht explizit Niederschlag in der seitherigen Planung gefunden habe.

Tatsächlich ist davon in den am 24. September in den Fränkischen Nachrichten veröffentlichten Bekanntmachungen des GVV keine Rede. "Es sollen Windenergieanlagen entsprechend aktuellem Stand der Technik errichtet werden. Derzeit sind dies Anlagen mit einer Gesamthöhe von circa 206 Metern", hieß es darin.

Dem hält die BGN in ihrer Stellungnahme entgegen, dass Anlagen neuester Technik bereits eine Höhe von 230 Metern erreichen würden. "Dieses inakzeptable Vorgehen werten wir als groben Verfahrensfehler und sehen darin eine massive Täuschung der Öffentlichkeit, die in keinster Weise zu rechtfertigen ist", so die BGN. Denn mit der Nichtberücksichtigung der Höhenbegrenzung komme wieder die sogenannte Blattspitzenbefeuerung ins Spiel.

Gegenüber den FN bestätigte der GVV, dass die von der Verbandsversammlung beschlossene Höhenbegrenzung aus den offengelegten Unterlagen nicht hervorgehe. Dennoch habe der Beschluss Bestand und müsse bei der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigt werden. Nach Ansicht der BGN werde durch solche Aussagen die Öffentlichkeit gezielt beruhigt, während im Hintergrund Möglichkeiten gesucht würden, um die nächst höhere Generation Windkraftanlagen installieren zu können.

Kahlschlag befürchtet

Die BGN befürchtet in diesem Zusammenhang auch, dass im Bereich "Kornberg/Dreimärker" erneut ein größerer Holzeinschlag durchgeführt wird, obwohl sich dort geschützte Arten aufhalten. Die Projektgegner betrachten dies als "geplantes Vorgehen und darin begründet, Beweismittel zu beseitigen". Forstbetriebsleiter Jörg Puchta kann diese Sorge allerdings nicht nachvollziehen: "Es ist keine Durchforstung geplant", betonte er. Im Gemeindewald werde lediglich ein Brennholzhieb durchgeführt. Das bedeutet, von der Forstverwaltung gekennzeichnete Bäume werden von privaten Holzmachern verwertet. Dadurch sei sichergestellt, dass lediglich schwächere Bäume gefällt und schützenswerte Arten nicht beeinträchtigt werden.

Unabhängig davon betrachten BGN und BBG bereits die vom Hardheimer Gemeinderat beschlossene Stellungnahme zur Fortschreibung beziehungsweise Aufstellung des Flächennutzungsplans und damit das gesamte Planungsverfahren als ungültig. "Es liegen Informationen vor, dass der Ehegatte eines Gemeinderatsmitglieds sich im letzten Jahr mehrere Grundstücke am Kornberg gekauft hat", monieren sie in ihrem Schreiben an den GVV. Wegen Befangenheit hätte deshalb jenes Gemeinderatsmitglied nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen dürfen.

Nach Recherchen der FN handelt es sich um mindestens vier Waldstücke, von denen eines in der geplanten Konzentrationszone für Winkraftanlagen liegt. Ob sich bereits dadurch eine Befangenheit ableiten lässt, ist noch nicht abschließend geklärt.

Fest steht, dass die Windkraftanlagen ausschließlich auf gemeindeeigenen Flächen errichtet werden sollen. Allerdings könnten angrenzende Grundstücke - beispielsweise durch Schatten- oder Eiswurf - beeinträchtigt sein.

Hardheims Bürgermeister Volker Rohm wollte sich am Donnerstag zu den Befangenheitsvorwürfen nicht äußern. Für eine Stellungnahme war er am Nachmittag nicht erreichbar.

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