Gemeinderat Höpfingen tagte - Bürgermeister Hauck erläuterte ausführlich das Vorhaben

Höpfinger befürworten geplanten Windkraftstandort

Von 
Josef Hauck
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Zügig voran gegen die Arbeiten für das Anlegen der Parkplätze am Friedhof Höpfingen.

© Hauck

Höpfingen. Der Gemeinderat Höpfingen gab mit der Ermächtigung zum Abschluss von Verträgen mit dem Projektierer grünes Licht für den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auf dem Vorranggebiet für Windkraft Hardheim-Höpfingen. Diesen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinderat einstimmig in öffentlicher Sitzung am Montagabend im Rathaus, nachdem Bürgermeister Adalbert Hauck zu dieser Thematik etwa eine Stunde lang aufschlussreiche Erläuterungen gegeben hatte.

Bei der umfangreichen Tagesordnung beschlossen die Ratsmitglieder des Weiteren die Nachtragsangebote für die Leerrohrverlegung und das Setzen von Palisadensteinen beim Parkplatz am Friedhof sowie für den Mehraufwand bei den Abklebearbeiten, der Sanierung der Fensterstürze und der Beschattung der Räume im Rathaus.

"Die Bundesregierung beschloss im März 2011 nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima, ganz aus der Atomenergie auszusteigen und entschied sich somit für die Energiewende. Bis zum Jahr 2020 möchte sie 35 Prozent des Strombedarfs über erneuerbare Energiequellen decken." Mit dieser Feststellung begann Bürgermeister Adalbert Hauck seine detaillierten Ausführungen zum Thema "Windkraftanlagen". Sodann ergänzte er, dass die beiden Gemeinden Hardheim und Höpfingen und die ZEAG gemeinsam die Energiewende umsetzen wollen.

Deshalb hätte die ZEAG zusammen mit den beiden Kommunen für die Realisierung und den Betrieb der Windenergieanlagen ein sehr bürgernahes Beteiligungsmodell entwickelt, mit dem sie sicherstellen wolle, dass diese lokale Wertschöpfung vor allem den Bürgern und den Kommunen zugutekomme, während die unternehmerische Verantwortung für den Betrieb der Anlage und die Finanzierung nur bei der ZEAG liege. Bürger und Vereinen können sich über den Ankauf von Anteilen (ab 300 Euro) an der Betreibergesellschaft, der Bürger-Energiegenossenschaft beteiligen.

Im weiteren Verlauf erläuterte Bürgermeister Adalbert Hauck die Eckdaten des Abschlusses eines Nutzungsvertrages mit der Bürgerenergie Höpfingen GmbH & Co, KG zum Bau und Betrieb von Windenergieanlagen. Diese beinhalten unter anderem die Gestattung der Bürgerinitiative Höpfingen GmbH & Co.KG als Nutzer, die Teilflächen von Windenergieanlagen und deren Lageplan, eventelle Nutzungsentschädigungen, die möglichen Gefahrenrisiken, die Wiederherstellung nach Vertragsende (die Laufzeit beträgt 20 Jahre), die Bürgschaft sowie mögliche Aufgaben des Projektes.

In der kurzen Aussprache begrüßten die Sprecher der Rathausfraktionen, Jürgen Kuhn (CDU-Bürgerliste), Dieter Goldschmitt (Freie Wähler) und Thomas Greulich (SPD) den Bau und den Betrieb von Windenergieanlagen und lobten auch die detaillierten Ausführungen von Bürgermeister Hauck.

Ortsvorsteher Helmut Hartmann bemängelter dagegen, dass die Bürger im Vorfeld nicht genügend über die Gefahren bei der Inbetriebnahme einer Windenergieanlage informiert worden seien, die hierbei entstehen könnten.

Dieser kritischen Stimme entgegnete Bürgermeister Adalbert Hauck, dass im Vorfeld mehrere Informationsveranstaltungen stattgefunden hätten, bei denen weder ein Bürger von Höpfingen noch von Waldstetten anwesend gewesen seien. Bereits 2013 sei ein Flächennutzungsplan bezüglich des Baus von Windkrafträdern aufgestellt worden mit einer Nutzfläche auf Höpfinger Gemarkung von 72 Hektar. Diese Fläche sei inzwischen auf acht Hektar reduziert worden.

Bürgermeister ermächtigt

Einstimmig fassten die Gemeinderäte sodann folgenden Beschluss: Der Gemeinderat erteilt Bürgermeister Hauck vorbehaltlich der Genehmigung der Kommunalaufsicht die Ermächtigung zur Abgabe aller erforderlichen Erklärungen und Maßnahmen zur Realisierung eines Windparks auf der Vorrangfläche für Windenergie Hardheim-Höpfingen gegenüber der ZEAG Energie AG, inklusive der Gründung und Beteiligung an der Bürgerenergie Höpfingen GmbH & Co. KG mit einem Kommanditanteil von 1000 Euro, dem Abschluss eines Konsortialvertrages sowie dem Abschluss eines Nutzungsvertrags mit der Bürgerenergie Höpfingen GmbH & Co. KG zum Bau und Betrieb von Windenergieanlagen. (ck)

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