Hardheim. Gemeinderätin Simone Richter nutzte in der Gemeinderatsitzung am Donnerstag die Möglichkeit, aufgrund der aktuellen Presseberichterstattung kritische Fragen an den Bürgermeister zu stellen. "Sie kennen meine ablehnende Haltung zur Errichtung der Windparks auf dem Kornberg und in Gerichtstetten aus unterschiedlichsten Gründen. Inhaltlich sehe ich bei den Planungen vieles kritisch. Aber ich habe die mehrheitlich gefassten Beschlüsse immer respektiert."
Kritische Fragen
Nun allerdings habe sie die Berichterstattung in einigen Punkten überrascht, "weil ich Punkte aus der Presse erfahren musste, die mir so nicht bekannt waren."
Ihren Notizen zufolge habe es vom Hardheimer Gemeinderat eine klare Forderung nach einer Höhenbegrenzung der Anlagen und eines Ausschlusses eines späteren Repowerings der Anlagen gegeben. Simone Richters Frage in diesem Zusammenhang: "Stimmt es, dass unsere Forderung in den weiteren Planungen nicht berücksichtigt worden sind?"
Zweitens wollte Simone Richter wissen, ob es stimme, dass in Gerichtstetten bereits die höheren Anlagen in Planung seien. "Nach meinem Kenntnisstand wollten wir in beiden Gebieten - in Gerichtstetten und am Kornberg/Dreimärker - diese Begrenzung. Vom Technischen Ausschuss wurde wohl aber bereits das gemeindliche Einvernehmen für den Bau der höheren Anlagen in Gerichtstetten erteilt."
Auch was das für das Thema "Blattspitzenbefeuerung" bedeutet, interessierte die erste Bürgermeister-Stellvertreterin. "Kommt diese dann doch wieder ins Gespräch?"
Eine Höhenbegrenzung auf 210 Meter sei endgültig nur für das Gebiet "Kornberg/Dreimärker" festgelegt worden, antwortete Bürgermeister Rohm. "Vor allem wegen der Flugsicherheit auf dem Flugplatz Walldürn. Das stehe explizit - wie er gestern nachträglich im Gespräch mit den FN erklärte - im Protokoll des Gemeindeverwaltungsverbandes über die Abstimmung über die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und die punktuelle Fortschreibung zur Ausweisung von Windenergieanlagen. "Eine Blattspitzenbefeuerung wird es nicht geben."
"Es werden nur Ängste geschürt", betonte Rohm in Richtung Bürgerinitiative für Gesundheit und Naturschutz (BGN). Es sei zwar keine Entscheidung darüber getroffen worden, dass kein Repowering möglich sei, aber auch für ein Repowering sei die Höhe mit 210 Meter festgeschrieben.
Und noch einen Punkt sprach Simone Richter in diesem Zusammenhang an: die Frage der Befangenheit einer Gemeinderätin. Diese fehlte übrigens in der Sitzung am Montag. Ihr Mann soll vier Waldstücke, von denen eines in der geplanten Konzentrationszone für Windkraftanlagen liegt, erworben haben. Ist damit das gesamte Planungsverfahren zur Fortschreibung beziehungsweise Aufstellung des Flächennutzungsplanes ungültig? Diese Frage hatte die BGN Mitte November aufgeworfen (die FN berichteten).
Mögliche Befangenheit
"Können wir noch mit einer abschließenden rechtlichen Beurteilung der Kommunalaufsicht rechnen?", wollte Simone Richter in diesem Zusammenhang wissen. "Sind unsere Beschlüsse unter Umständen alle nichtig und müssen neu gefasst werden? Oder sollen die Gemeinde und der Gemeindeverwaltungsverband abwarten, bis eventuell ein Gericht die Frage der Befangenheit verbindlich entschieden hat? Könnte ein derartiges Abwarten unter Umständen eventuelle Schadensersatzforderungen nach sich ziehen? Und gibt es inzwischen eine einheitliche Beurteilung möglicher Schadensersatzforderungen der beiden Bügermeister aus Hardheim und Höpfingen?", fragte Richter. "Hier in öffentlicher Sitzung will ich eigentlich nichts zu dem Thema sagen", erklärte Bürgermeister Rohm.
Dennoch teilte er mit, dass sich die Gemeinde wegen dieser "strittigen Frage" einer möglichen Befangenheit einer Gemeinderätin bei erwähnter Abstimmung mit der Kommunalaufsicht und dem Gemeindetag in Verbindung gesetzt und um deren Beurteilung gebeten habe.
Beide, so Rohm, hätten - ohne dies formal zu prüfen - alleine nur aufgrund der Gemeindeordnung mitgeteilt, dass nichts zu befürchten sei und keine unmittelbaren Vor- oder Nachteile für die Gemeinderätin und deren Mann durch den Besitz der Grundstücke entstanden seien. Sie habe ihm gegenüber glaubhaft beteuert, dass sie zum Zeitpunkt der Abstimmung nichts über den Sachverhalt (Grundstücksbesitz ihres Mannes) wusste.
"Ich bin überzeugt, dass sich die Kollegin keine Vorwürfe zu machen braucht und dass es keine Konsequenzen für unseren Beschluss hat. Damit stellt sich auch nicht die Frage der Schadensersatzforderung", betonte der Rathauschef.
"Wir haben die Frage der Schadensersatzforderung nie thematisiert", fügte Dr. Ingo Großkinsky an. "Wenn wir unsere Beschlüsse gesetzeskonform handhaben, sind wir auf der sicheren Seite", glaubt Rohm.
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