Ortschaftsrat Bretzingen tagte - Entscheidung gegen die Aktualisierung des Kriterienkatalogs des GVV für Windkraftanlagen

Ausweisung von Vorranggebieten erneut abgelehnt

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Bretzingen. Der Bretzinger Ortschaftsrat entschied sich erneut einstimmig gegen die Aktualisierung des Kriterienkatalogs des Gemeindeverwaltungsverbandes (GVV) Hardheim-Walldürn und der damit verbundenen Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen.

Zu der jüngsten öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates begrüßte der Bretzinger Ortsvorsteher Kaspar Wolf zahlreiche interessierte Bretzinger Bürger. Schwerpunktthema der Sitzung war die "Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des GVV Hardheim-Walldürn; Teilkapitel Windkraft - Aktualisierung des Kriterienkatalogs als Grundlage für die Standortanalyse und Ausweisung der sich daraus ergebenen Konzentrationszonen für die Gemarkung Bretzingen."

Wolf begann die Sitzung mit einem Zitat von Thom Renzie: "Wer die Fehler der Vergangenheit in der Gegenwart nicht analysiert und korrigiert, muss sich nicht wundern, wenn ihn die Vergangenheit in Zukunft einholt".

Die umfangreiche und eingehende Beratung führte zu folgender Beschlussempfehlung: "Der Ortschaftsrat Bretzingen lehnt weiterhin eine Ausweisung von Konzentrationszonen auf der Gemarkung Bretzingen ab, damit entfällt auch eine Aktualisierung des Kriterienkatalogs". Der Beschluss erfolgte einstimmig und wurde im Wesentlichen wie folgt begründet: Die bisher im Flächennutzungsplan (FNP) des GVV geplante Konzentrationszone "F 13" nordöstlich von Waldstetten, südöstlich von Höpfingen und westlich von Bretzingen "Dreimärker/Kornberg" wird abgelehnt.

Sowohl die vom GVV vorgegebenen "harten Kriterien" wie auch die die "weichen Kriterien", insbesondere der "Abstand zu Wohnbauflächen", sei völlig unzureichend. Der Ortschaftsrat fordert einen Mindestabstand von der zehnfachen Anlagenhöhe.

"Erhebliche Einschränkungen"

Der Schutzbereich zum Verkehrslandeplatz Walldürn von 3130 Meter sei unzureichend: von der Deutschen Flugsicherung werden 4500 Meter gefordert, so der Ortschaftsrat. Fast alle Kriterien der Einzelfallprüfung, besonders der Arten- und Biotopschutz - wie FFH-Gebiete, Naturpark "Neckar-Odenwald", regionaler Grünzug, Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege, Wasserschutzzone III - werden nach Auffassung der Bürgervertreter nicht ausreichend berücksichtigt und gewürdigt.

Dadurch entstehe ein hohes Konfliktpotential mit den Schutzgütern Mensch, Natur- und Vogelschutz, Erholungsfunktion, Landschaft, Kultur und Flugverkehr.

"Ein Bau von Windkraftanlagen auf diesem Gebiet führt dazu, dass Bretzingen als Wohngebiet seine Attraktivität verliert. Der Ortsteil wird dadurch erheblich in seiner Entwicklung eingeschränkt. Es muss davon ausgegangen werden, dass bestehende Bauplätze nicht mehr verkauft werden können", so die Befürchtungen.

Durch die topographische Lage werde es im Kapellenweg und im Neubaugebiet in Bretzingen zu einer optisch und akustisch bedrängenden Wirkung kommen. Gemäß Bundesverwaltungsgericht 4B 72/06 vom 11. Dezember 2006 reiche zur Beurteilung der Wirkung die allgemeine Lebenserfahrung aus, ein Sachverständigengutachten müsse dazu nicht eingeholt werden.

Bei den Vorranggebieten "F 21" südöstlich von Bretzingen/ nordöstlich von Erfeld "Löhlein/Oberes Birklein" und "F 15" südwestlich Bretzingen / östlich Waldstetten / nordwestliche von Erfeld "Großwald" liegen weitgehend die gleichen Ablehnungsgründe, außer dem FFH-Gebiet, vor.

Abschließend verwies der Ortsvorsteher Kaspar Wolf nochmal auf die topographische Standortlage des VRG 13: Es ist umgrenzt von mehreren Wohngebieten von Höpfingen, Hardheim, Bretzingen, Waldstetten, genau im Westen von Bretzingens, fast in Augenhöhe mit dem Wohngebiet Heckenstraße in Bretzingen. Was das für die Bewohner dieses Wohngebietes, im Hinblick auf die optischen und akustischen Immissionen die von den Windkraftanlagen ausgehen, bedeute, brauche nicht näher erläutert werden. Dieses "Alleinstellungsmerkmal" dürfte einmalig, nicht nur im GVV, sondern auch im Regionalverband sein.

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