Hainstadt. Die "ABO Wind" AG mit Sitz in Wiesbaden hält an ihren Plänen zum Bau von vier Windkraftanlagen auf dem "Welscheberg" fest. Gegen die Verweigerung der Genehmigung des Projekts durch das Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises vor knapp zwei Wochen hat das Unternehmen Widerspruch eingelegt. "Weil wir die wenigen Argumente, mit denen die Behörde die Ablehnung begründet, für falsch halten", sagte Stefan Schuck, Projektleiter bei "ABO Wind", gegenüber den Fränkischen Nachrichten.
Nach Ansicht des Unternehmens gebe es keinerlei Anhaltspunkte dafür, von einem mit dem Bau und Betrieb des Windparks einhergehenden signifikant erhöhten Tötungsrisiko des Schwarzstorches auszugehen. "Gemäß den Vorgaben des Windenergieerlasses Baden-Württemberg und der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg haben wir im Vorfeld des Genehmigungsantrags umfassende artenschutzrechtliche Untersuchungen eingeholt", so Schuck. Aus den Raumnutzungsanalysen unabhängiger Experten gehe eindeutig hervor, dass der Schwarzstorch das Plangebiet des Windparks nur sehr vereinzelt überflogen habe und dieses auch künftig nicht mit einer erhöhten Häufigkeit kreuzen werde. Schon allein deshalb, weil dort keine Nahrung für den Schwarzstorch zu finden sei. "Es wird somit durch unsere Windparkplanung kein stark frequentierter Flugkorridor des Vogels unterbrochen, weshalb eine Ablehnung unseres Antrags aus naturschutzfachlicher Sicht unbegründet ist", sagte der Projektleiter.
Die aktuelle Schlagopferliste verzeichne deutschlandweit lediglich zwei Schwarzstörche, die in den vergangenen 14 Jahren in Windparks umgekommen sind. Da die Zahl der Windenergieanlagen innerhalb dieses Zeitraums deutlich zugenommen habe, sei ohnehin fraglich, ob Schwarzstörche überhaupt schlagopfergefährdet sind.
Eine Darstellung, der hiesige Umwelt- und Naturschützer energisch widersprechen. Geringe Todeszahlen seien laut Wolfgang Mössinger und Berthold Weigand von der BUND-Ortsgruppe Buchen allein auf die Tatsache zurückzuführen, dass der Schwarzstorch stark gefährdet sei und in Deutschland selten vorkomme. Dass im Gutachten von "ABO Wind" von lediglich vereinzelten Überflügen im Plangebiet die Rede sei, liege daran, dass der Schwarzstorch "extrem empfindlich und sehr schwer zu finden" sei. Mindestens ein Horst sei jedoch in der Nähe von Buchen nachgewiesen. Außerdem habe es viele vereinzelte Beobachtungen gegeben.
Geeigneter Lebensraum
Dass der Schwarzstorch im Plangebiet angeblich keine Nahrung findet, wollen Mössinger und Weigand ebenfalls nicht gelten lassen. Zur Nahrungsversorgung benötige der Schwarzstorch klare Bäche mit Fischvorkommen. Solche Gewässer seien mit der Morre und dem Eiderbach in der Nähe des geplanten Windparks vorhanden.
Auch der Naturschutzbund (NABU) Rhein-Neckar-Odenwald geht in seiner Stellungnahme vom 31. August 2016 von günstigen Lebensbedingungen im Bereich des geplanten Windparks aus: "Das Gebiet stellt ohne Zweifel eines der flächenmäßig geeignetsten Gebiete für Schwarzstorch, Wespenbussard und weitere Vogelarten in Baden-Württemberg dar." Vor einer endgültigen Ausweisung eines Vogelschutzgebiets "Odenwald" dürften deshalb keinerlei Windkraftanlagen genehmigt werden.
Die vorgebrachten Argumente abzuwägen, ist nun Aufgabe des Regierungspräsidiums (RP) Karlsruhe. "Würde das RP einem Widerspruch stattgeben, würden wir das akzeptieren", hatte Axel Krahl, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Umwelt, Landentwicklung und Ordnungswesen, bereits kurz nach der Ablehnung der Pläne durch das Landratsamt mitgeteilt. Mit einer Entscheidung aus Karlsruhe ist seiner Einschätzung nach frühestens in sechs Monaten zu rechnen. Würde das RP die Genehmigung ebenfalls verweigern, stünde dem Investor noch der Klageweg offen. Durch sämtliche Instanzen könnte dieser bis zu vier Jahre dauern.
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