Wer muss büßen, wenn ein Unschuldiger zu einer Haftstrafe verurteilt wird? Gestern verurteilte das Landgericht Darmstadt eine Lehrerin, die ihren Kollegen fälschlicherweise der Vergewaltigung beschuldigt hatte, zu mehr als fünf Jahren Haft. Der erwiesen unschuldige Horst Arnold ist inzwischen tot - seine Leben durch eine Intrige zerstört.
Der Fall ist ein Musterbeispiel für die Unwilligkeit der Justiz, Fehler zuzugeben und den Schaden schnellstmöglich zu beseitigen. Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und Gutachter haben im Prozess gegen Arnold im Jahr 2002 schlampig gearbeitet, und sie alle tragen in fataler Weise Mitschuld an seinem ruinierten Leben. Die Klausel "Im Zweifel für den Angeklagten" soll der Rettungsanker für Falschbeschuldigte sein. Im Prozess gegen den Pädagogen gab es berechtigte Zweifel an seiner Schuld, seine Verurteilung erfolgte fahrlässig. Dass die Lehrerin nun in Haft muss, ist richtig und wichtig. Das Vertrauen in die Justiz bleibt aber erschüttert. Der Fall Arnold macht Angst, zeigt er doch dramatisch auf, wie hilflos jeder von uns aus heiterem Himmel den Mühlen der Justiz ausgesetzt sein kann - und von ihnen zermahlen wird.
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