Bretzinger Gremium befasste sich mit dem geplanten Windpark "Kornberg" - Kritik an der Geheimniskrämerei / Ortsvorsteher Wolf fand deutliche Worte

Ortschaftsrat bleibt bei seiner Ablehnung

Von 
Ingrid Eirich-Schaab
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Blick von der Heckenstraße in Bretzingen auf den heftig umstrittenen, geplanten Windkraftstandort Kornberg.

© Eirich-Schaab

Der Ortschaftsrat von Bretzingen lehnt weiterhin einmütig eine Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen auf der Gemarkung Bretzingen ab.

Bretzingen. Ortsvorsteher Kaspar Wolf fand in der Sitzung am Donnerstag im Bürgerhaus deutliche Worte, was die ganze Situation um den geplanten Windpark "Kornberg" anbelangt. Gerichtet war sein Missmut an die übergeordneten Stellen, speziell an Gemeinderat und Gemeindeverwaltung von Hardheim, den Gemeindeverwaltungsverband und das Regierungspräsidium.

Kritik geübt wurde an der mangelnden Informationspolitik und Geheimniskrämerei. Wolfs persönlicher Eindruck ("nicht der des Ortsvorstehers", wie er betonte): "Die Art und Weise, wie hier mit 'flächenhaften und punktuellen Änderungen' und einem 'Zielabweichungsverfahren' die Ausweisung von Vorranggebieten durchgesetzt werden soll, wird immer dubioser."

Der Appell des Ortschaftsrates: "Es wäre verantwortliches Handeln, wenn alle Kriterien, wie die Einwände der Träger der öffentlichen Belange, schon im Vorfeld abgeklärt würden, um weitere Kosten zu vermeiden."

Dabei war in der Ortschaftsratsitzung eigentlich "nur" die Verschiebung von zwei bereits genehmigten Windkraftstandorten um jeweils 18 Meter im Rahmen der punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn mit entsprechender Änderung im Zielabweichungsverfahren zu beraten (siehe auch Bericht über die Gemeinderatsitzung in Höpfingen).

Kaspar Wolf mahnte entsprechend zu Beginn des Tagesordnungspunktes: "Es geht nicht mehr um das Generelle, sondern um zweimal 18 Meter". Aber letztlich bezogen sich die Anmerkungen dann doch auf die Sache an sich, auf den Standort und das Genehmigungsverfahren.

Neun Zuhörer waren anwesend. Wolfram Fitz thematisierte in der Bürgerfrageviertelstunde die Verträge mit der ZEAG und wollte wissen, wie hoch der Schaden für die Gemeinden Hardheim und Höpfingen sei, wenn die Windkraftanlagen nicht gebaut würden. Die Aussagen beider Bürgermeister in diesem Punkt würden deutlich variieren.

Kaspar Wolf verwies an die Zuständigkeit von Bürgermeister Rohm in diesem Punkt, woraufhin Wolfram Fitz den Ortsvorsteher bat, dieses und weitere nicht bekannte Details in der Sitzung des Gemeinderates am Montag zu erfragen.

Sachverhalt

Hernach stellte Kaspar Wolf den Sachverhalt dar: "Im Flächennutzungsplan ist der Kornberg nur für Ackerbau und Forstwirtschaft freigegeben." Das solle nun geändert werden, um die geplanten Windräder errichten zu können. Im Laufe des Fortschreibungsverfahrens erforderten die Stellungnahmen der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung punktuelle Änderungen und damit eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses.

So ist eine Verschiebung zweier Windkraftanlagen (WKA) um jeweils 18 Meter erforderlich, und zwar von WKA Hö-1 in östliche und WKA Ha-3 in südliche Richtung. Der Turm von WKA Hö-1 wird dann auf Höpfinger, Teile des Fundaments aber auf Bretzinger Gemarkung liegen.

Begründet wird dies offiziell mit dem Richtfunk der Bundeswehr und der Flugsicherheit. "Oder sind die Gründe nicht doch bei den Anliegern, bei Grenzen und Abständen zu suchen und soll damit vielleicht auch nur die mögliche Befangenheit eines Gemeinderates umgangen oder aus der Welt geschafft werden?", merkte Wolf kritisch an.

"Was waren das für Mängel, die mit einer Verschiebung von ganzen 18 Metern aus der Welt geschafft werden konnten? Warum werden die Gründe nicht zusammengefasst und uns zur Einsichtnahme gegeben?", entrüstete sich Wolf. Auch vermisste er entsprechende Koordinaten in den Unterlagen.

Zwei der ursprünglich sechs geplanten Anlagen (WKA Ha-1 und WKA Ha-2) liegen im FFH-Gebiet, so dass mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen und einem langwierigen Planungsprozess bei der Genehmigung zu rechnen ist. Deshalb stellte der Projektierer diese zurück und nahm sie aus der Planung heraus (die FN berichteten). Bleiben noch vier Anlagen: zwei auf Höpfinger und zwei auf Hardheimer Gemarkung - von Letzteren eine auf Privatgrund und eine auf Gemeindefläche.

"Ich bin nicht grundsätzlich gegen Windenergie", stellte Wolf klar, "sondern nur dagegen, wie hier versucht wird, etwas durchzusetzen und das so lange wie möglich geheim zu halten". Als Beispiel nannte er den immer noch nicht veröffentlichten Umweltbericht. "Ortschaftsrat, Ortsvorsteher und Bürger wurden nicht mitgenommen."

Kritisch bewertet wurde auch die immer wieder in den Vordergrund geschobene Wirtschaftlichkeit, wenn die Gemeinde letztlich nur die Pachteinnahme von einer Anlage erhalte. Darüber hinaus stelle sich auch die Frage der Schadensersatzpflicht: "Das Gutachten der Firma Beck wurde meines Wissens von der EEBürgerenergie Hardheim GmbH & Co. KG in Auftrag gegeben und nicht von der ZEAG", so der Ortsvorsteher. Was vermieden werden sollte, nämlich die Verspargelung der Landschaft, das passiere genau jetzt durch dieses Vorhaben.

Beschluss

Letztendlich lehnte der Ortschaftsrat weiterhin einstimmig die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windräder auf Gemarkung Bretzingen ab. An den Gemeinderat richtete sich der Appell, "das weitere Genehmigungsverfahren wenigstens vorerst so lange zurückzustellen, bis die Genehmigungsfähigkeit geklärt ist. Denn die nicht unerheblichen Kosten, die auch bei einer Ablehnung anfallen, bleiben letztendlich wieder an der Allgemeinheit hängen."

Begründung

Der Ortschaftsrat möchte, dass die Gemeinde eine Entscheidung vom Regierungspräsidium Karlsruhe im Zusammenhang mit der Gefährdung des Flugbetriebs auf dem nahegelegenen Flugplatz Walldürn fordert.

Die Bedenken des Landratsamtes, der Naturschutzbehörde, das Gutachten der Bürgerinitiative BGN und die Bedenken der Anlieger werden nach Ansicht des Ortschaftsrates nicht ausreichend berücksichtigt. In den Stellungnahmen des GVV werde bei Einwänden zu oft auf nachfolgende Planungsprozesse verwiesen und die Stellungnahmen des GVV seien nicht stichhaltig.

Zu hinterfragen sei auch, ob wirklich noch weiteres Geld "verpulvert" werden soll und ob die Pachteinnahmen von nunmehr nur noch einer Anlage für Hardheim die Spaltung der Bevölkerung rechtfertigen.

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