Mannheim. Matthias Hoffmann sitzt seit Dienstag in Untersuchungshaft. Das Mannheimer Landgericht vollstreckte den Haftbefehl gegen den Mannheimer Ex-Konzertveranstalter direkt nach der Urteilsverkündung. Ulrich Bunk, Vorsitzender Richter der Großen Wirtschaftsstrafkammer, begründete dies mit erhöhter Fluchtgefahr. Die Verteidigung legte Einspruch gegen den Haftbefehl ein, über den das Oberlandesgericht Karlsruhe zu befinden hat.
Die Kammer hatte den früheren Impresario unter anderem wegen Insolvenzverschleppung und betrügerischem Bankrott in 32 Fällen zu einer Gesamtstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Frühere Geldstrafen wurden nachträglich in die jetzt verhängte Gesamtstrafe einbezogen. Zwei Monate der Haftstrafe gelten wegen der langen Dauer der Ermittlungen als bereits verbüßt.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten plädiert, die Verteidigung auf Freispruch. Gegen das Urteil kann Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt werden. Hoffmanns Kölner Anwalt Ulrich Sommer sagte, dass die Verteidigung „schon seit Monaten an der Revision“ arbeite. Der Angeklagte verzichtete nach dem Urteilsspruch auf sein letztes Wort.