Ohne Beschilderung gilt in einem Rondell rechts vor links. Verstößt ein Fahrradfahrer gegen diese Vorfahrtsregel, so haftet er bei einem Unfall mit. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Az.: 9 U 22/16).
Über den Fall berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV): Eine 78-Jährige fuhr mit ihrem Fahrrad in einem Rondell und nahm einem von rechts kommenden Auto die Vorfahrt. Da die Autofahrerin sie übersah, kollidierte das Fahrrad mit der vorderen linken Ecke des Wagens.
Nach dem Unfall musste die Frau wegen eines Schienbeinkopfbruchs operiert werden. Deshalb verlangte sie als Schadenersatz 4000 Euro sowie als Schmerzensgeld 10 000 Euro.
Die Richter entschieden, dass die Radfahrerin eine Mitverantwortung für den Unfall trägt. Da sie die Vorfahrt nicht gewährt habe, hafte sie überwiegend, und zwar zu 60 Prozent. Die Autofahrerin habe die Frau übersehen und damit ihre allgemeine Rücksichtnahmepflicht verletzt. Somit habe sie den Unfall mitverursacht und haftet daher zu 40 Prozent. tmn