in einer Pressemitteilung vom 8. Mai hatte die „IG Schiedsrichter“ alle Unparteiischen im deutschen Amateurfußball zu einem Streik am Sonntag, 15. Mai aufgerufen. Einer der Auslöser war die Verurteilung eines Schiedsrichters zu 2500 Euro Schmerzensgeld, nachdem ein Spieler aufgrund eines lauten Pfiffs einen Tinnitus am linken Ohr erlitten hatte.
In dieser Mitteilung hieß es unter anderem: „Es ist absolut an der Zeit, dass sich Schiedsrichter gegen Gewalt zur Wehr setzen und für einen Tag die Pfeife ruhen zu lassen. Nur so kapieren es auch die Letzten und setzen sich für uns ein. Wir brauchen grundlegende Reformen zum Schutz der Schiedsrichter, Rechtsschutz und Unfallversicherung für ehrenamtliche Schiedsrichter, Kostenübernahme der Verbände im Schadensfall, Stellung eines Rechtsanwalts. Adäquate faire Aufwandsentschädigungen.“
Diesen Aufruf unterstützt der Schiedsrichterausschuss des Württembergischen Fußballverbandes (WFV) nicht. Volker Stellmach, Obmann der rund 5500 Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter in Württemberg sagt: „Wir werden uns an diesem Streikaufruf verbandsseitig nicht beteiligen, da wir für eine Vielzahl der Forderungen bereits gezielte Maßnahmen eingeleitet haben und diesbezüglich eine Pauschalisierung als nicht zielführend erachten.“ So umfasst der Forderungskatalog neben „grundlegenden Reformen zum Schutz der Schiedsrichter“ weitere strukturelle Anpassungen zum Versicherungs- und Rechtsschutz, zur Kostenübernahme im Schadensfall oder Anpassungen bei den Aufwandsentschädigungen der Unparteiischen.
Vorfälle verbaler oder körperlicher Gewalt gegen WFV-Unparteiische ziehen neben einem Sportgerichtsverfahren und entsprechenden Sperr- bzw. Geldstrafen weitere Maßnahmen der Sanktion und der Prävention nach sich. So müssen verurteilte Beteiligte (Einzelpersonen und ggf. ganze Mannschaften) nach verbüßter Sperre verpflichtend an einem Anti-Aggressionstraining erfolgreich teilnehmen, um wieder spielberechtigt zu sein.
Mehrere Studien
Die umfangreichen Maßnahmen der Sanktion und Gewaltprävention stehen für eine klare Haltung des Württembergischen Fußballverbandes zum Schutz seiner Schiedsrichter. So haben die Delegierten des wfv-Verbandstags 27. Juli 2021 beschlossen, dass „Unsportliches Verhalten“ gegenüber Schiedsrichtern immer mit einer Sperrstrafe geahndet und in der Sportgerichtsbarkeit damit als „schwerer Fall“ behandelt wird. Bei Vorfällen mit dem Hintergrund schwerer körperlicher Gewalt gegen Unparteiische verfügt der WFV-Vorstand einen Ausschluss aus dem Verband.
Die quantitative und qualitative Entwicklung von Fällen der körperlichen oder verbalen Gewalt gegen Schiedsrichtern im WFV wird bereits seit 2007 bis heute in mehreren Studien wissenschaftlich untersucht. In einer intensiven Zusammenarbeit mit dem kriminologischen Institut der Universität Tübingen werden Ursache und Wirkung der Gewalt auf den württembergischen Sportplätzen analysiert. Gegenstand der Analyse sind insbesondere Spielabbrüche, Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter oder grobe Übergriffe. pm/wfv/mf