Neckar-Odenwald-Kreis. Das Landratsamt hat die nächtliche Ausgangsbeschränkung im Neckar-Odenwald-Kreis aufgehoben. Die am 11. Februar aufgrund der Infektionslage erlassene Allgemeinverfügung ist in der Nacht auf Donnerstag um 0 Uhr außer Kraft getreten. Damit dürfen sich die Landkreisbewohner wieder zwischen 21 und 5 Uhr frei bewegen.
Voraussetzung dafür war laut einer Mitteilung des Landratsamts vom Donnerstagabend, dass die Sieben-Tage-Inzidenz nach Berechnungen des Landesgesundheitsamts den Wert von 50 an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten hat. Damit sind auch die weiteren Anordnungen in der Allgemeinverfügung des Landkreises hinfällig. Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gilt jedoch unabhängig davon weiterhin.
Der Rhein-Neckar-Kreis und die Stadt Mannheim werden ihre Allgemeinverfügungen voraussichtlich in Kürze ebenfalls aufheben können. Mannheims Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz und die Landräte Stefan Dallinger (Rhein-Neckar-Kreis) und Dr. Achim Brötel waren dazu in den vergangenen Tagen in ständigem Austausch gestanden.
Zwölf neue Fälle
Im Neckar-Odenwald-Kreis ist die Sieben-Tage-Inzidenz nach Berechnungen der Landkreisverwaltung auf 43,2 gesunken. Am Donnerstag bestätigte das Gesundheitsamt zwölf neue Infektionen mit dem Coronavirus, vier davon in der Johannes-Diakonie in Mosbach. Bei drei bereits bekannten Fällen wurde die britische Virusvariante B.1.1.7 festgestellt. Von bisher 4207 Infizierten gelten zwischenzeitlich 3962 als genesen. Aktuell sind noch 123 Personen von einer Infektion betroffen. 122 Menschen sind seit Beginn der Pandemie an den Folgen einer Corona-Infektion gestorben.
Bei Fragen zu den Fällen oder generell zur Corona-Pandemie stehen geschulte Mitarbeiter des Landratsamtes unter der Wochen zwischen 8 und 16 Uhr unter Telefon 06261/843333 und 06281/5212333 zur Verfügung. rs/ Bild: dpa