Kommunale Jugendbeteiligung - Paragraf 41 a ist Gesetz – und doch nicht selbstverständlich / Kinder und Jugendliche werden in der Region nur projektbezogen beteiligt

Wo kein Kläger – da kein Richter

Von 
Gabriel Schwab
Lesedauer: 
Den Paragrafen 41 a, der die kommunale Jugendbeteiligung regelt, realisieren die Städte sehr unterschiedlich (Symbolbild). © Dpa, LPB

Melden Sie sich an oder schließen Sie ein Abo ab, um den gesamten Artikel lesen zu können. Als registrierter Nutzer können Sie monatlich drei FN+ Artikel kostenlos lesen. Abonnenten können unbegrenzt viele FN+ Artikel lesen.

Jetzt einen Ihrer kostenlosen FN+ Artikel freischalten.

Nach der Freischaltung dieses Artikels haben Sie in diesem Monat noch folgende Anzahl an kostenfreien Artikeln: X

Sie haben bereits alle kostenlosen FN+ Artikel in diesem Monat freigeschaltet.

Schön, dass Ihnen unsere Themen und Artikel gefallen, jetzt mit einem unserer attraktiven Angebote einfach weiterlesen und alle Abo-Vorteile genießen.

Ausgezeichneten Qualitätsjournalismus mit entdecken

Bereits registriert oder ein Abo? Hier anmelden

Angebot zur Serie Tatort Tauber-Odenwald

  • Zugang zu diesem und allen weiteren Artikeln und der News App

  • Exklusive Themen und Hintergrundberichte aus der Region

  • Newsletter, Videos, Podcasts u.v.m.

* ab dem 4. Monat 9,99€/mtl.; automatische Verlängerung, jederzeit kündbar

Nur 1€ im ersten Monat*

  • Zugang zu diesem und allen weiteren Artikeln und der News App

  • Exklusive Themen und Hintergrundberichte aus der Region

  • Newsletter, Videos, Podcasts u.v.m.

2031255

* ab dem 2. Monat 9,99 €/Monat; automatische Verlängerung, jederzeit kündbar

  • Schritt 1
  • Schritt 2

Legen Sie Ihr Nutzerkonto an

  • Schritt 1
  • Schritt 2
  • Schritt 3

E-Mail-Adresse bestätigen und anmelden

Sie haben sich erfolgreich registriert. Zur Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse haben Sie eine E-Mail mit einem Link erhalten. Bitte klicken Sie auf den Link, damit Sie sich anmelden können.

Anmelden

  • Schritt 1
  • Schritt 2

Zahlungsart wählen