Main-Tauber-Kreis. Die Zensusstelle Main-Tauber-Kreis wurde nach Abschluss der Personenerhebung zum Mittwoch, 15. Februar, aufgelöst. Im Zeitraum von Mitte Mai bis Ende November des vergangenen Jahres befragte die Zensusstelle mehr als 24 000 Auskunftspflichtige an 5800 Anschriften.
„Dank der motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie des tollen ehrenamtlichen Engagements der 163 Erhebungsbeauftragten kann die Arbeit der Zensusstelle trotz aller coronabedingter Widrigkeiten als voller Erfolg gewertet werden. Es ist gelungen, die gestellten Aufgaben vor den gesetzten Fristen zu erledigen“, bilanzierte Landrat Christoph Schauder. „Mein Dank gilt den auskunftspflichtigen Bürgern, die mit ihrer Kooperationsbereitschaft einen reibungslosen Ablauf sichergestellt haben.“
Im Oktober 2021 wurde die Zensusstelle Main-Tauber-Kreis im ehemaligen Gefängnis in Tauberbischofsheim eingerichtet, technisch und organisatorisch getrennt vom Landratsamt. Neben der Zensusstellenleitung wurden weitere acht in Voll- oder Teilzeit beschäftigte Mitarbeitende befristet eingestellt beziehungsweise aus dem Personal des Landratsamtes auf Stundenbasis eingesetzt.
Die Großen Kreisstädte Bad Mergentheim und Wertheim verzichteten bereits im Vorfeld auf die Möglichkeit einer eigenen Zensus-Erhebung, so dass die Zensusstelle Main-Tauber-Kreis für den gesamten Landkreis zuständig wurde. Von den 24 000 befragten Bürgerinnen und Bürgern wurden zunächst Kerndaten wie etwa Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Familienstand,erhoben.
Rund zwei Drittel mussten weitere Auskünfte beispielsweise zu Bildungsstand und zur Berufstätigkeit erteilen, die Fragen konnten zu großen Teilen online beantwortet werden.
Die ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten suchten zudem Auskunftspflichtige vor Ort auf.
„Durch den frühzeitigen Abschluss war es darüber hinaus möglich, Anschriften mit eigenem Personal nochmals zu überprüfen,“ erklärte Jörg Scheidel als bisherigerLeiter der Zensusstelle Main-Tauber-Kreis. „Größere Probleme gab es nur in wenigen Einzelfällen.“ lra