Die Landwirte können ihren Gemeinsamen Antrag voraussichtlich ab Montag, 5. März, mit „Fiona“, dem Flächeninformations- und Onlineantragssystem, bearbeiten und abschließen.
Für Antragsteller, die Flächen in anderen Bundesländern bewirtschaften, ergeben sich einige Änderungen. Die Größe der bewirtschafteten Flächen („Nutzfläche“) wird über die vom Antragsteller im Geoinformations-System
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