Bei der Kommunalwahl am Sonntag, 26. Mai, bestimmen die Bürgerinnen und Bürger auch die Zusammensetzung des Kreistages. Als Vertretung der Einwohnerinnen und Einwohner und als Hauptorgan des Landkreises legt der Kreistag Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle bedeutenden Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat zuständig ist oder ihm der Kreistag
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