Tauberbischofsheim. Beim CDU-Stadtverband Tauberbischofsheim müssen die Delegierten, die bei der Wahlkreisversammlung die Bundestagskandidatin oder den Bundestagskandidaten für die Wahlen im September bestimmen, neu gewählt werden. Das hat das zuständige Parteigericht in Stuttgart in seinem Urteil festgesetzt.Vorausgegangen war die Wahlanfechtung von vier CDU-Mitgliedern, die bei den Delegiertenwahlen in sieben Punkten massive Manipulationen moniert hatten. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
CDU-Stadtverband muss neu wählen CDU-Parteigericht hat entschieden
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