Main-Tauber-Kreis. Die sogenannte „Einrichtungsbezogene Impfpflicht“ ist am 16. März in Kraft getreten. Wer im Gesundheitswesen arbeitet, muss seitdem nachweisen, dass er geimpft, genesen oder aus medizinischen Gründen unimpfbar ist. Wer das nicht belegen kann, verliert möglicherweise seinen Job. Doch so weit ist es bisher noch nicht gekommen. In Altenheimen und den drei Krankenhäusern im Main-Tauber-Kreis arbeiten laut Angaben des Gesundheitsamts derzeit genau 333 Personen, die der „Einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ bisher noch nicht nachgekommen sind. Mit allen weiteren Pflegeberufen und Arztpraxen sind es insgesamt rund 550 Menschen, die seit dem 16. März an das Gesundheitsamt als ungeimpft gemeldet wurden.
Diese Personen und auch die entsprechende Einrichtung erhalten ein Anschreiben vom Gesundheitsamt mit der Bitte um eine Beschreibung der Gründe und der jeweiligen Situation. „Wir prüfen jeden einzelnen Fall und schauen uns die Argumente der Einrichtung und des Betroffenen detailliert an. Auch soziale Komponenten werden mit einbezogen wie Alter, Familienstand oder Berufserfahrung der Betroffenen und natürlich auch die Situation in der jeweiligen Einrichtung“, berichtet Monika Treppner, die stellvertretende Amtsleiterin des Gesundheitsamts im Main-Tauber-Kreis.
In korrektem Amtsdeutsch nennt sich das dann eine „Einzelfallbezogene Abwägungs-Entscheidung“. Denn die Grundversorgung muss auch weiterhin gewährleistet sein – es gibt ja auch einen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag der Kranken- und Pflegekassen. Gesetzlich vorgeschriebene Personaluntergrenzen müssen eingehalten werden. Der Status als ungeimpfte Person muss trotz der Tätigkeit im Gesundheitswesen nicht automatisch in einem Tätigkeitsverbot enden.
Die Überprüfungen werden allerdings in den meisten Fällen noch einige Zeit in Anspruch nehmen, berichtet Monika Treppner: „Es gibt keine Fristen – bisher warten wir teilweise noch auf Stellungnahmen der Betroffenen und deren Einrichtungen. Altenheime und Krankenhäuser werden von uns priorisiert – erst danach kommen die anderen Einrichtungen an die Reihe.“ Es ist ein fortlaufender Prozess – denn nach den zahlreichen Corona-Ausbrüchen in den entsprechenden Einrichtungen im Frühjahr gelten derzeit noch viele Betroffene als genesen. Dieser Impfstatus endet nach drei Monaten – und dann geht das Prozedere wieder von vorne los.
Die betroffenen Personen dürfen jedenfalls erstmal weiter arbeiten, bis das Gesundheitsamt eine finale Entscheidung getroffen hat. Von offizieller Seite aus gab es bisher noch keine weiteren Maßnahmen. Einige Träger wie die evangelische Heimstiftung haben in der Zwischenzeit auf eigene Initiative die betreffenden Personen freigestellt.