Bundestag

Umstrittene Wahlrechtsreform beschlossen

Das Parlament soll auf 630 Sitze verkleinert werden. Union und Linkspartei wollen rechtlich dagegen vorgehen

Von 
Carlotta Richter
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Berlin. Von Carlotta Richter

Berlin. Der Bundestag hat am Freitag die Wahlrechtsreform beschlossen. Damit wollen SPD, Grüne und FDP das Parlament ab der kommenden Bundestagswahl dauerhaft auf 630 Sitze verkleinern. Dafür sollen die Überhang- und Ausgleichsmandate sowie die Grundmandatsklausel gestrichen werden. 399 Abgeordnete stimmten für die Reform, 261 dagegen, 23 enthielten sich.

Der Bundestag gilt mit 736 Mandaten als die größte frei gewählte nationale Parlamentskammer der Welt. Ein Grund dafür sind die Überhang- und Ausgleichsmandate. Holt eine Partei über die Erststimme mehr Direktmandate, als ihr eigentlich an Sitzen über die Zweitstimme zustehen, dürfen die direkt gewählten Abgeordneten dennoch ins Parlament einziehen. Die anderen Parteien erhalten dafür Ausgleichsmandate. Diese Regelung soll es nicht mehr geben. Ein Abgeordneter könnte somit zwar seinen Wahlkreis gewinnen, aber trotzdem nicht in den Bundestag einziehen.

Auch die Grundmandatsklausel will die Ampel abschaffen. Erlangt eine Partei mindestens drei Direktmandate, ist sie von der Fünf-Prozent-Hürde ausgenommen. So geschehen bei der Bundestagswahl 2021, als die Linke trotz 4,9 Prozent der Zweitstimmen erneut in den Bundestag einzog. Die CSU kam auf 5,2 Prozent der Stimmen. Beide Parteien wollen verfassungsrechtliche Schritte einleiten.

Merz will Normenkontrollklage

Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) kündigte an, per Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht gegen die Reform vorzugehen. Zuvor hatte er appelliert, die Abstimmung um zwei Wochen zu verschieben – dies hatte der SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich abgelehnt. Merz könnte Erfolg haben: „In der heute verabschiedeten Form ist das Wahlrecht nach ganz überwiegender Ansicht von Sachverständigen verfassungsrechtlich problematisch“, sagte Verfassungsrechtler Bernd Grzeszick dieser Redaktion.

Der Mittelstandsverband begrüßte die Pläne, wies aber darauf hin, dass dann künftig ein Viertel weniger Unternehmer im Parlament vertreten seien. Die Vorsitzende des Sachverständigenrats Wirtschaft, Monika Schnitzer, verteidigte die Änderung. „Für mich ist das in erster Linie eine politische Reform, die die Größe des Bundestags begrenzen und damit Kosten sparen soll“, sagte sie dieser Redaktion.

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