Wertheim. Der Faustschlag eines Bekannten ins Gesicht traf das betrunkene Opfer völlig unerwartet. Es ging zu Boden und schlug mit dem Kopf auf. Zwei Zähne und mehrere Rippen waren danach gebrochen. Die Folge: vier Tage Aufenthalt in der Rot-Kreuz-Klinik auf dem Wertheimer Wartberg.
In einer Verhandlung wegen Körperverletzung konnte jetzt das Amtsgericht Wertheim zwischen den Landsleuten und früheren „Freunden“ schlichten. Beide – und vor allem die Staatsanwaltschaft – stimmten einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens zu. Der Angeklagte zahlt zu den bereits geleisteten 1000 Euro weitere 1000 Euro an den Geschädigten.
Die Kontrahenten, Nachbarn in Bestenheid und mit Neigung zum Alkohol, hatten sich im August 2022 getroffen. Der Geschädigte, 53 Jahre und Frührentner, würdigte angeblich vor anderen Leuten den Beschuldigten, 65 Jahre und Rentner, mit Worten herab.
Gekränkt ging dieser nach Hause, trank „ein paar Bier“ und kam zurück. Auf verbale Vorwürfe folgte der Faustschlag. Andere Personen eilten zu Hilfe und brachten den Angreifer zu Boden.
Nachdem die Männer wieder nüchtern waren, wollte sie die Angelegenheit unter sich ausmachen. Später verlangte der Geschädigte unter Berücksichtigung der 1500 Euro Selbstanteil für die neuen Zähne 2000 Euro. Der Angeklagte gab ihm 1000 Euro und „einigte“ sich auch mit dem Rechtsanwalt des Geschädigten.
Später bot der Beschuldigte weitere 500 Euro an. Doch der Geschädigte lehnte diese Summe als zu wenig ab.
Im Hintergrund lief auch das Strafverfahren. Sind die 1000 Euro überwiesen, erfolgt die endgültige Einstellung und der Fall ist zivil- und strafrechtlich abgeschlossen.