Wertheim. Das Bebauungsplanverfahren für den ersten Abschnitt des Wohngebiets „Areal Schweizer Stuben“ in Bettingen geht voran. Der Ausschuss für Bauwesen und Umwelt empfahl in seiner Sitzung am Montag dem Gemeinderat, das Vorhaben auf Grundlage der Verwaltungsvorschläge abzuschließen und damit Baurecht zu schaffen. Das Projekt umfasst neben dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan auch die Feststellung zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren, um die formellen Voraussetzungen für das Areal zu schaffen.
Referatsleiter Nils Trapp stellte die Planungsunterlagen vor, darunter die Begründung mit Umweltbericht sowie die Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften. Die Stadt wandelt das rund 2,85 Hektar große Areal in ein allgemeines Wohngebiet um. Die Planung sieht Platz für rund 90 neue Wohneinheiten vor, primär in Mehrfamilien- und Reihenhäusern. Damit trage das Projekt zur Lösung der Wohnraumproblematik in Wertheim bei.
Die Verwaltung wertete die Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit aus und reagierte darauf in den Abwägungstabellen. Diese Abwägung stellte einen zentralen Schritt dar, um private und öffentliche Belange gegeneinander abzuwägen und die Planungen anzupassen. Der intensive Prozess umfasste zwei große Bürgerbeteiligungsveranstaltungen und stützte sich auf verschiedene Gutachten, darunter eine Schallimmissionsprognose.
Die Planer legten laut Verwaltung ein besonderes Augenmerk auf Ökologie und Wasserwirtschaft. Städtebauliche Festsetzungen fördern demnach die Biodiversität und sichern den natürlichen Wasserhaushalt. Zur Berücksichtigung des Artenschutzes erstellten die Planer naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und definierten einen Maßnahmenkatalog zur Förderung der Biodiversität. Der Bebauungsplan schreibt Zisternen oder Rückhaltemaßnahmen wie Dachbegrünung verpflichtend vor.
Planungssicherheit nach langem Verfahren
Das gesamte Niederschlagswasser fließt über eine Mulde kontrolliert in den Main ab. Festsetzungen zu Gebäudehöhen und der maximalen Ausdehnung von Stützmauern minimieren Eingriffe und betten das neue Wohngebiet in die vorhandene Landschaft in Bettingen ein. Mit dem nun empfohlenen Satzungsbeschluss erlangen die Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften Rechtskraft und schaffen damit die notwendige Planungssicherheit. Das Verfahren, das im März 2019 mit dem Aufstellungsbeschluss begann, steht nun vor dem Ende der formalen Genehmigungsschleifen.
Jonathan Klüpfel (Bürgerliste) trug in der Aussprache erst kürzlich geäußerte Bedenken eines Anwohners wegen der vorgesehenen Gebäudehöhe von 12,5 Meter vor. Stadtbaumeister Armin Dattler wies darauf hin, dass bei Änderungen eine weitere Planungsschleife gedreht werden müsse. Schließlich empfahl der Ausschuss dem Gemeinderat bei drei Enthaltungen, das Verfahren auf Grundlage der Verwaltungsvorschläge voranzutreiben.
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