Justiz

Wertheim: Tödlicher Unfall hat gerichtliches Nachspiel

Autofahrer soll trotz Verbots zwischen Urphar und Eichel überholt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten unter anderem fahrlässige Tötung vor.

Von 
Gerd Weimer
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Rettungskräfte nach dem Unfall auf der L2310 zwischen Urphar und Eichel. © FN-Archiv/Gerd Weimer

Wertheim. Fast eineinhalb Jahre nach dem folgenschweren Unfall, der sich am 11. Juni 2024 zwischen Urphar und Eichel ereignete, hat die Staatsanwaltschaft Mosbach vor dem Amtsgericht Wertheim Anklage gegen den mutmaßlichen Verursacher erhoben. Vorwurf: fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs. Dies teilte Thorsten Zetsche, Sprecher der Strafverfolgungsbehörde, auf Anfrage mit.

Der Beschuldigte soll laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft auf der L2310 einen Überholvorgang durchgeführt haben, obwohl dort ein Überholverbot gilt. Als ihm ein Fahrzeug entgegenkam, soll er wieder auf die rechte Spur zurückgezogen und dabei mit einem Auto kollidiert sein, welches dann von der Straße abkam, gegen eine Sandsteinmauer prallte und sich überschlug.

40-jährige Frau starb an schweren Verletzungen

Die 40-jährige Beifahrerin des gerammten Wagens starb wenige Tage später an den erlittenen Verletzungen. Der Fahrer wurde erheblich verletzt. Durch die Kollision soll das Fahrzeug des Beschuldigten zudem nach links, also zurück auf die Gegenfahrbahn, abgewiesen worden sein, wo es mit einem weiteren Auto kollidierte. Fahrer und Beifahrerin dieses Wagens seien ebenfalls verletzt worden. Die Kinder auf der Rückbank blieben glücklicherweise unverletzt.

Die Ermittlungen dauerten länger als ein Jahr, weil wegen der schweren Folgen des Unfalls „umfangreiche rechtsmedizinische und technische Gutachten“ eingeholt wurden, so Thorsten Zetsche in einer Antwort auf eine frühere Anfrage. In der Regel würden solche Untersuchungen von der Staatsanwaltschaft beauftragt. „Allerdings haben auch andere Verfahrensbeteiligte, etwa die Verteidigung oder Nebenkläger, die Möglichkeit, Gutachten beizubringen“, erläuterte Zetsche.

Aufwendige Ermittlungen und schwierige Rekonstruktion des Unfalls

„Die genaue Unfallrekonstruktion war aufwendig“, erklärte der Pressesprecher. Man habe neben Gutachtern auch Zeugen angehört und Fahrzeugdaten ausgewertet. Zunächst habe man zusätzliche medizinische Faktoren aufseiten des Beschuldigten nicht ausschließen können.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sieht das Gesetz bei fahrlässiger Tötung Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. „Das Strafmaß hängt sehr von den Umständen des Einzelfalls ab“, so Zetsche. Die Verhandlung vor dem Wertheimer Amtsgericht wird frühestens im Februar oder März nächsten Jahres stattfinden, so der Direktor Stefan Zimmermann.

Redaktion Reporter Wertheim

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