Verhandlung

Trotz Wolkenbruchs über Autobahn gerast

26-Jähriger muss 1050 Euro zahlen. Fahrlässige Körperverletzung

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goe
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Wertheim. In einer Verhandlung beim Amtsgericht Wertheim ging es um einen Unfall mit Totalschaden auf der Autobahn nahe der Ausfahrt Bettingen. Das Besondere daran: Der Verursacher war trotz eines Wolkenbruchs mit 150 Stundenkilometern unterwegs. Ein Reifen an seinem BMW hatte zudem kein Profil.

Wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilte das Amtsgericht Wertheim den 26-jährigen Arbeitslosengeld-Empfänger aus Dietzenbach zu einer Strafe von 30 Mal 35 Euro und verhängte ein Fahrverbot von zwei Monaten.

An dem September-Sonntag um 6.20 Uhr war der Beschuldigte mit zwei Freunden auf dem Weg nach München. Dort wohnt sein Bruder, dem der gebrauchte BMW gehörte.

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dpa
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In der Linkskurve nahe der Autobahnausfahrt rutschte der Wagen nach rechts weg – Gegenlenken wirkungslos – und stieß gegen die Betonbegrenzung rechts, dann links und schließlich wieder rechts. Der Vorgang erstreckte sich über 250 Meter. Das rechte Hinterrad wurde mit der Aufhängung herausgerissen. Kein anderes Fahrzeug war in der Nähe.

Der Beifahrer hatte sich zuvor mit dem linken Arm auf der Mittelkonsole abgestützt. Durch den Aufprall belastete sein Körpergewicht den Oberarmknochen so stark, dass er mittig brach.

Rettungsdienst und Feuerwehr aus Wertheim sowie die Verkehrspolizei Biebelried kamen zur blockierten Autobahnstelle. Die Beamten konnten maximal 120 Stundenkilometer fahren, und die Wischer „schafften es kaum“, das Wasser von der Scheibe zu bringen. In den ersten Fragen vor Ort, so ein Polizist in der Verhandlung, ging es darum, wer ist verletzt, wer war der Fahrer, gibt es weitere Beteiligte, wie ist der Unfall passiert. Dabei habe der Angeklagte ungefragt erklärt, er sei 150 Stundenkilometer gefahren. Der Beschuldigte und die Mitfahrer schätzten nun ihre damalige Geschwindigkeit auf etwa 120 Stundenkilometer, auch der Regen sei „nicht so stark“ gewesen.

In den zwei Jahren vor dem Unfall erhielt der Angeklagte drei Mal ein Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens auferlegt. Nun bestand die Staatsanwaltschaft wegen der Gefährlichkeit des Vorgangs auf einer Bestrafung. Denn „es hätte viel Schlimmeres passieren können“.

Der Verteidiger aus Aschaffenburg nannte eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausreichend und sah wegen nicht erfolgter Belehrung zum Schweigerecht ein Beweisverwertungsverbot. Vom abgefahrenen Reifen habe der Mandant nichts gewusst.

Im Urteil hieß es dazu: „ungefragt erzählt“ und „deutlich über der Richtgeschwindigkeit“. Man sei als Fahrer auch eines fremden Wagens für den Zustand der Reifen verantwortlich, obwohl die wenigsten kontrollieren. goe