Main-Tauber-Kreis. Pflegebedürftige beziehungsweise deren Angehörige können auf verschiedene Töpfe zurückgreifen, um Unterstützung zu erhalten. Wie gut kennen sich die Betroffenen aus, wenn Sie auf die Mitarbeiter des Pflegestützpunktes zukommen? Wie verschafft man sich einen Überblick über das Angebot?
Moll: Wenn die Betroffenen das erste Mal mit dem Thema Pflege in Berührung kommen, sind die unterschiedlichen Töpfe meist nicht bekannt. Einen Überblick erhält man durch eine Beratung im Pflegestützpunkt sowie durch Broschüren und Flyer, die vom Pflegestützpunkt zur Verfügung gestellt werden. Interessierte erhalten hier gedruckte Informationen zu den gesetzlichen Leistungsansprüchen, aber auch zu den Anbietern vor Ort. Es empfiehlt sich aber immer, zusätzlich eine persönliche Beratung im Pflegestützpunkt in Anspruch zu nehmen, um auf die individuelle Situation einzugehen.
Wie viel Hartnäckigkeit ist gefragt, wenn bei der Pflegekasse Zuschüsse für Pflegehilfsmittel beantragt werden?
Moll: Die Handhabung des Genehmigungsverfahrens für technische Hilfsmittel (Pflegebett, Rollstuhl, Badelift, usw.) zeigt sich in der Praxis von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Bei Ablehnung eines Hilfsmittels besteht die Möglichkeit, innerhalb der gesetzlichen Frist Widerspruch einzulegen. Parallel sollte eine Beratung zum Beispiel durch einen Sozialverband, die Verbraucherzentrale oder beim Pflegestützpunkt in Betracht gezogen werden. Problematisch ist teilweise, dass einige Pflegekassen keine wohnortnahen Vertragspartner haben. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben dann keine direkten Ansprechpartner und können sowohl technische als auch zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel nicht in Augenschein nehmen.
Sind die Kosten ein häufiger Beweggrund, die Pflege in weiten Teilen allein zu stemmen oder auf den Platz im Pflegeheim für den Ehemann zu verzichten?
Moll: Seit sich Änderungen bezüglich der Heranziehung zum Unterhalt sowie zur Höhe des geschützten kleineren Barbetrages ergeben haben, sind die Finanzen weniger der Beweggrund, einen Angehörigen nicht ins Pflegeheim zu geben. Finanzen spielen häufig eine Rolle, wenn noch Vermögen zur Verfügung steht. Häufig ist eine solche Entscheidung aber emotional begründet oder hängt davon ab, welche ambulanten Anbieter für die Versorgung zur Verfügung stehen.
Welchen Stellenwert hat das Thema „Geld“ in den Beratungen? Wie groß sind die Sorgen, sich notwendige Hilfe nicht leisten zu können? Sind diese gerechtfertigt?
Moll: Das Thema Geld beziehungsweise Leistungen der Pflegeversicherung hat einen hohen Stellenwert in der Beratung. Bei der Pflegeversicherung handelt es sich um eine Art Teilkasko-Versicherung. Es muss also immer zusätzlich von weiteren ehrenamtlichen Personen oder Angehörigen unterstützt oder finanziell etwas beigetragen werden.
Wenn ein Angehöriger im Heim untergebracht werden muss, übersteigen die tatsächlichen Kosten die Leistungen der Pflegekassen. Die Rente und Erspartes sind unter Umständen bald aufgebraucht. Müssen Ehepartner oder Kinder den Fehlbetrag decken?
Moll: Ehepartner leben in einer Einstandsgemeinschaft. Hier ist ein Einkommenseinsatz aus dem gemeinsamen ehelichen Einkommen zu leisten, soweit dies unter Berücksichtigung des Bedarfs des zu Hause lebenden Ehepartners möglich ist. Vermögen ist einzusetzen, soweit es nicht geschützt ist. Geschützt ist unter anderem der sogenannte kleinere Barbetrag, der für Ehepaare 20 000 Euro beträgt. Kinder werden nur zum Unterhalt herangezogen, wenn das Jahreseinkommen 100 000 Euro brutto übersteigt.
Wie viel Vermögen darf der Pflegebedürftige höchstens besitzen, wenn er Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, beziehen möchte?
Moll: Der geschützte kleinere Barbetrag beträgt 10 000 Euro.
Stichwort Eigenheim und Sozialhilfe: Ein Ehemann entscheidet sich, seine schwer pflegebedürftige Frau ins Pflegeheim zu geben, kann den Platz aber nicht dauerhaft finanzieren. Muss er das gemeinsame, 200 Quadratmeter große Haus, in dem er dann allein lebt, verkaufen?
Moll: In der Regel wird das selbst bewohnte Eigenheim zunächst geschützt sein. Dies hängt ab von Größe, Wert etc. Allerdings endet der Schutz, wenn einer der beiden Eheleute verstirbt. Die Folgen hängen davon ab, wer Eigentümer des Hausgrundstückes ist (der Heimbewohner, der Ehepartner oder beide zu einem Miteigentumsanteil).
Erleben Sie in den Beratungen Berührungsängste, Hilfe vom „Amt“ anzunehmen?
Moll: Solche Berührungsängste erleben wir eher weniger.
URL dieses Artikels:
https://www.fnweb.de/orte/wertheim_artikel,-wertheim-pflege-im-main-tauber-kreis-thema-geld-hat-hohen-stellenwert-_arid,2073978.html