Wertheim. Beamte des Polizeireviers Wertheim nahmen am Donnerstag, 2. März, den Geldabholer im Rahmen eines versuchten Telefonbetrugs mit der Masche „Schockanruf“ in Wertheim fest. Wie es dazu nun in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach und des Polizeipräsidiums Heilbronn heißt, war dies innerhalb der vergangenen zwei Wochen bereits der dritte Fall im Main-Tauber-Kreis, bei dem Abholer durch die Polizei dingfest gemacht werden konnten.
Gegen 17 Uhr klingelte das Telefon einer 62-Jährigen in Wertheim. Es meldete sich eine männliche Person, die sich als Staatsanwalt ausgab und behauptete, dass die Schwiegertochter der Angerufenen einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe. Dabei sei eine Person getötet worden. Eine Gefängnisstrafe könne nur durch die Zahlung einer Kaution abgewendet werden, behauptete der Anrufer. Die Frau bemerkte den Schwindel des Betrügers, vereinbarte ein Treffen für die Geldübergabe und informierte zusätzlich die Polizei. Die alarmierten Beamten fuhren zum vereinbarten Treffpunkt und nahmen den 24-jährigen Geldabholer fest. Die Kriminalpolizei Tauberbischofsheim hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Der Tatverdächtige wurde am Tag nach der Festnahme einem Haftrichter des Amtsgerichts Tauberbischofsheim vorgeführt. Dieser erließ den von der Staatsanwaltschaft Mosbach beantragten Haftbefehl und setzte diesen in Vollzug. Daraufhin wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
Um sich vor solchen Betrugsmaschen zu schützen, raten das Landeskriminalamt Baden-Württemberg und das Polizeipräsidium Heilbronn zur Wachsamkeit und betonen: Die Polizei ruft niemals unter dem Polizeinotruf 110 an. Niemand soll sich am Telefon unter Druck setzen lassen. Man soll den Hörer auflegen, um den Betrüger loszuwerden.
Misstrauisch sollte man bei Forderungen nach schnellen Entscheidungen, der Kontaktaufnahme mit Fremden sowie der Herausgabe von persönlichen Daten, Bargeld, Schmuck oder Wertgegenständen werden. In solchen Fällen ist es wichtig, die Telefonnummer 110 zu wählen und den Sachverhalt der Polizei mitzuteilen. Dabei darf nicht die die Rückruftaste benutzt werden, da man sonst wieder bei den Tätern landet. Am Telefon sollte man nicht über persönliche und finanzielle Verhältnisse sprechen. Sinnvoll ist auch eine Beratung mit der Familie oder sonstigen Vertrauenspersonen. Diese sind stets unter den bekannten Rufnummern zu kontaktieren.
Weitere Informationen und Präventionstipps gibt es unter www.polizei-beratung.de im Internet.