Wertheim. Mit etwa 1,5 Promille Alkohol war ein Autofahrer in Bestenheid unterwegs. Wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilte jetzt das Amtsgericht Wertheim den Freiberufler aus einer Ortschaft der Main-Tauber-Stadt zur Strafe von 35 Mal 100 Euro.
Die Fahrerlaubnis, bereits vorläufig entzogen, wurde endgültig eingezogen, und vor Ablauf einer Sperrfrist von vier Monaten darf die Verkehrsbehörde des Landratsamtes Main-Tauber keine neue ausstellen.
Am 25. November 2022, einem Freitag, geriet der Angeklagte um 21.30 Uhr in Bestenheid in eine Verkehrskontrolle der Polizei. Die um 22.19 Uhr entnommene Blutprobe ergab bei der späteren Laboruntersuchung eine Alkoholkonzentration von 1,5 Promille.
Bei den Maßnahmen der Polizei und der Blutentnahme in der Rot-Kreuz-Klinik Wertheim verhielt sich der Mann „kooperativ“. Auch jetzt in der Verhandlung war er geständig und bezeichnete den Tattag als Wende. Als Grund für den damaligen Alkoholkonsum nannte er eine Ausnahmesituation mit familiärem Hintergrund.
Dem Verteidiger ging es wegen finanzieller Verpflichtungen des Mandanten um die Tagessatzhöhe, 100 Euro, und wegen der beruflichen Notwendigkeit um die Zeit ohne Führerschein. Das Urteil ist rechtskräftig, und damit läuft die Sperrfrist bereits. goe