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Wertheim. Müssen Bürger in der Innenstadt generell eine Maske tragen? Oder nur, wenn es eng wird? Die Regelung sorgt bei manchen Wertheimern noch immer für Verwirrung. Der Main-Tauber-Kreis hat die Allgemeinverfügung vom 23. Oktober, die eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen vorsah, zum 3. November aufgehoben. Nach der Corona-Verordnung des Landes muss im Freien eine Maske nur getragen werden, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Die Schilder, die seit gut einer Woche auf die generelle Maskenpflicht in der Altstadt hinwiesen, hat das Ordnungsamt entfernt.